
Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 32 · 13. August 2022
Freikarten für das Autokino in Minden gewinnen: Vom 8. bis zum 18. September steht auf dem Simeonsplatz
wieder die XXL-Leinwand und hunderte Besucher werden mit ihren Karossen erwartet. Gezeigt
wird ein buntes Spektrum an aktuellen Filmen, darunter Blockbuster wie „Top Gun Maverick“ mit Tom Cruise,
„Elvis“ und „Jurassic World“. Der Weserspucker verlost Gratis-Tickets: Einfach eine Email mit dem Wunschfilm
an Redaktion@Weserspucker.de senden. Das ganze Programm sowie Eintrittskarten gibt es unter www.erlebnis
autokino.de; Karten auch beim express-Ticketservice, Obermarktstraße 26-30, Minden.
Fahrausbildung soll noch
digitaler ablaufen
Künftig sollen bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Onlineangebote
in der Fahrschülerausbildung geschaffen werden, die sich
während der Corona-Pandemie bewährt haben.
Die Fahrausbildung soll digitaler
werden: Das Bundesministerium
für Digitales und
Verkehr und das Bundesministerium
des Innern und für
Heimat haben dem Bundesrat
eine Reihe von Änderungen
der Fahrerlaubnis-Verordnung
und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften
vorgeschlagen. Damit
sollen insbesondere bundeseinheitliche
Rahmenbedingungen
für Onlineangebote
in der Fahrschülerausbildung
geschaffen werden,
die sich während der Corona
Pandemie bewährt haben
und in Ausnahmefällen gelten
sollen. Geprüft wird
außerdem, inwieweit darüber
hinaus der Fahrschulunterricht
weiter digitalisiert
werden kann. Daneben enthält
die geplante Verordnung
Regelungen, damit die Nutzung
von modernen Fahrerassistenzsystemen
auch in
der praktischen Prüfung berücksichtigt
werden kann.
Außerdem werden die Vorgaben
für die zum 1. April 2021
geschaffene Möglichkeit präzisiert,
die Fahrerlaubnisprüfung
für die Klasse B auf Fahrzeugen
mit Automatikgetrieben
zu absolvieren, ohne dass
die Fahrerlaubnis auf das
Führen dieser Fahrzeuge beschränkt
wird. Die Sperrfristen
für die Wiederholung
einer Führerscheinprüfung
sollen verlängert werden,
wenn sie wegen Täuschung
nicht bestanden wurde. aum
Eine theoretische Führerscheinprüfung am PC. Foto: Auto-Medienportal.Net/TÜV Rheinland
Besuchsregelung in den
Kliniken gelockert
Testpflicht bleibt weiterhin bestehen
MINDEN-LÜBBECKE. Die
Mühlenkreiskliniken lockern
ihre Besuchsvorschriften
weiter. Ab sofort müssen Besucherinnen
und Besucher
von Patienten lediglich einen
Test vorweisen (24h Schnelltest
oder 48h PCR-Test). Kinder
unter 6 Jahren sind von
der Testpflicht befreit. Damit
entfällt für weite Bereiche die
2G-Regel. Ausnahmen sind
die Kinderklinik, die Neugeborenen
Stationen, die Onkologie
und die Intensivstationen.
Hier bleibt es aufgrund
der besonderen Vulnerabilität
der Patientinnen
und Patienten bei der bisherigen
2G+-Regelung. Ausnahmen
in Extremsituationen
sind nach ärztlicher Anweisung
möglich. Schnellund
PCR-Tests werden in allen
bekannten Standorten der
Testzentren der Mühlenkreiskliniken
angeboten. Es
befinden sich an allen Krankenhausstandorten
Testzentren
in unmittelbarer Nähe.
Bei einem Besuch in einem
Krankenhaus ist ein Schnelltest
zuzahlungsfrei. Selbsttests
werden als Nachweis
nicht anerkannt.
Bestehen bleiben in den Gebäuden
der Mühlenkreiskliniken
die bekannten Hygieneregeln
wie das Tragen einer
Maske, die Abstandsregeln
sowie die Besuchszeiten der
jeweiligen Häuser. Am Johannes
Wesling Klinikum, den
Krankenhäusern in Lübbecke,
Rahden und Bad Oeynhausen
gelten Besuchszeiten
”Notfälle haben
immer Zutritt, ebenso
wie deren Begleitpersonen
bei Kindern.“
von 13 bis 18 Uhr. In der AVK
sind Besuche von 10 bis 18 Uhr
und im Medizinischen Zentrum
für Seelische Gesundheit
von 13 bis 20 Uhr möglich.
Für Ambulanzpatienten
bleibt es bei der 3G-Regel,
ebenso wie für Begleitpersonen.
Notfälle haben immer
Zutritt, ebenso wie deren Begleitpersonen
bei Kindern
oder betreuungsbedürftigen
Menschen.
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