
 
		Nummer 22 · 4. Juni 2022 Wochenblatt für den Mühlenkreis · Weserspucker 
 Nach der Corona-Pause sind diese Besuche wieder möglich: Achim Post mit Mitgliedern des ADFC Minden-Lübbecke in 
 der Kuppel des Reichstagsgebäudes. Foto: StadtLandMensch-Fotografie 
 Gruppen im Bundestag als 
 Gäste wieder willkommen 
 Nach der zweijährigen Corona-bedingten Besuchspause des Deutschen 
 Bundestages folgten nun Mitglieder des ADFC Minden-Lübbecke 
 der Einladung von Achim Post nach Berlin. 
 MINDEN/BERLIN. Bei der 
 Drei-Tages-Tour standen 
 neben dem politischen Berlin 
 auch einige Sehenswürdigkeiten 
 auf dem Programm. 
 Neben einer Stadtrundfahrt 
 mit Halten an wichtigen 
 Berliner Orten und einer 
 Schifffahrt besuchten die 
 Teilnehmer das Europäische 
 Haus und die Bundeskanzler 
 Willy-Brandt-Stiftung. 
 Höhepunkt der Reise war 
 der Besuch im Deutschen 
 Bundestag. Der heimische 
 Bundestagsabgeordnete 
 Achim Post empfing die 
 Gruppe an seinem Berliner 
 Arbeitsplatz und gab den Gästen 
 einen umfassenden Überblick 
 über seine Aufgaben als 
 Bundestagsabgeordneter. Die 
 Gäste nutzten das Gespräch 
 aber auch zu einer lebhaften 
 Diskussion mit ihrem Abgeordneten 
 über viele politische 
 Themen, die sie bewegen. 
 AchimPostfreutesich,nach 
 mehr als zwei Jahren wieder 
 eine Gruppe aus dem Mühlenkreis 
 begrüßen zu können: 
 „Ich habe lange darauf 
 gewartet, wieder Gäste aus 
 dem Mühlenkreis in Berlin 
 empfangen zu können. Um so 
 mehr Spaß hat es gemacht, im 
 persönlichen Austausch viele 
 Dinge besprechen zu können. 
 Es waren viele gute und 
 interessante Gespräche.“ 
 Burkhard Witte, der Vorsitzende 
 des ADFC Minden- 
 Lübbecke, zog stellvertretend 
 für die Gruppe ein positivesFazit:„ 
 Eswareinerundum 
 gelungene Fahrt. Wir 
 freuen uns, dass sich Achim 
 Post so viel Zeit für uns genommen 
 und uns spannende 
 Einblicke in sein Arbeitsleben 
 ”Ich habe lange 
 darauf gewartet, wieder 
 Gäste aus dem Mühlenkreis 
 in Berlin empfangen 
 zu können.“ 
 und das politische Berlin 
 gegeben hat. Die Reise wird 
 uns sicherlich noch lange in 
 guter Erinnerung bleiben.“ 
 Zu Fuß unterwegs auf 
 dem Wittekindsweg 
 Neues TaxiBus-Angebot für Wanderer 
 MINDEN-LÜBBECKE. Neu für 
 Wanderer des Wittekindswegs 
 auf dem Abschnitt Kaiser 
 Wilhelm-Denkmal bis 
 Bergkirchen und Oberlübbe: 
 Am 1. Juni startet die Taxi- 
 Bus-Linie 448. Sie fährt während 
 der Wandersaison bis 
 einschließlich 1. November 
 2022 und bedient Haltestellen 
 in Porta Westfalica, unter 
 anderem Schalksburg und 
 Bahnhof, Häverstädt, Dützen 
 (Potts Park), Haddenhausen, 
 Rothenuffeln, Bergkirchen 
 und Oberlübbe. Die meisten 
 Haltestellen sind nahe am 
 Wanderweg gelegen. Das 
 neue Angebot ist ideal für 
 Streckenwanderer, die damit 
 zu ihrem Ausgangspunkt zurück 
 gelangen können, so der 
 Verkehrsverbund Ostwestfalen 
 Lippe. 
 Der TaxiBus hat einen festen 
 Fahrplan und muss mindestens 
 30 Minuten vor der 
 fahrplanmäßigen Abfahrtszeit 
 unter Telefon (05231) 977 
 681 vorbestellt werden. Die 
 Bedienung erfolgt stündlich, 
 montags bis samstags zwischen 
 7.28 und 19.28 Uhr sowie 
 sonn-und feiertags zwischen 
 9.28 und 18.28 Uhr. Für 
 die Fahrt reicht ein normales 
 Nahverkehrsticket. Neben 
 WestfalenTarif und NRWTarif 
 gilt auch das 9-Euro- 
 Ticket. 
 Der TaxiBus hält am Bahnhof 
 in Porta Westfalica und 
 ermöglicht so den Umstieg zu 
 Zügen Richtung Minden, Bielefeld 
 oder Bünde. Alternativ 
 kann am Wochenende zwischen 
 Bahnhof und Kaiser- 
 Wilhelm-Denkmal auch der 
 Bus-Shuttle Linie 518 genutzt 
 werden. 
 Der Bedarfsverkehr fährt im 
 Auftrag der Mindener Verkehrs 
 GmbH, Betreiber ist das 
 Unternehmen TWV Teutoburger 
 Wald Verkehr. Initiiert 
 und gefördert wird das 
 Neuangebot vom Verkehrsverbund 
 Ostwestfalen-Lippe 
 (VVOWL) in Kooperation mit 
 dem Teutoburger Wald Tourismus, 
 einem Fachbereich 
 der OWL GmbH. 
 Angebot für Streckenwanderer: Zum Ausgangspunkt 
 zurück gelangen. Foto: M.Schoberer 
 Befragung im August beendet 
 Menschen, Gebäude und Wohnungen zählen: Zensus 2022 
 MINDEN. Für den Zensus 
 2022, auch bekannt als Volkszählung, 
 sind im Kreis Minden 
 Lübbecke die ersten Termine 
 für die Interviews gemacht 
 worden. Nach und nach 
 machen sich die ehrenamtlich 
 tätigen Interviewerinnen 
 und Interviewer ausgestattet 
 mit einem amtlichen Zensusausweis 
 auf den Weg. Bis zum 
 15. August sollen die Befragungen 
 abgeschlossen sein. 
 Zum ersten Mal seit 2011 werden 
 hierzulande wieder Menschen, 
 Gebäude und Wohnungen 
 gezählt. Dazu sind 
 unter anderem zufällig ausgewählte 
 Anschriften für eine 
 kurze persönliche Befragung 
 von Bürgerinnen und Bürgern 
 angeschrieben worden. 
 Dabei werden zum Beispiel 
 Fragen zu Name, Geschlecht, 
 Familienstand und Staatsangehörigkeit 
 gestellt. Das 
 Interview dauert in der Regel 
 fünf bis zehn Minuten. Etwa 
 drei Viertel der Befragten sollen 
 nach dem persönlichen 
 Interview zusätzlich noch 
 einen Online-Fragebogen 
 ausfüllen. Dabei geht es um 
 Fragen zu Bildung und Beruf. 
 Die Daten werden anonymisiert 
 ausgewertet und nicht an 
 andere Behörden oder Dritte 
 weitergegeben. Es geht ausdrücklich 
 nicht darum, etwas 
 über die individuellen Lebensverhältnisse 
 oder Einstellungen 
 der einzelnen Einwohnerinnen 
 und Einwohner 
 zu erfahren. Vielmehr soll 
 eine verlässliche Datenbasis 
 für zukünftige politische und 
 wirtschaftliche Entscheidungen 
 und Planungen geschaffen 
 werden, die uns letztlich 
 alle in Deutschland betreffen. 
 Hierfür werden die erzielten 
 Daten verallgemeinert, 
 Summen gebildet und 
 Durchschnitte berechnet. 
 Parallel werden für den 
 Zensus gerade alle Bewohnerinnen 
 und Bewohner von 
 Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften 
 erfasst. 
 In Gemeinschaftsunterkünften 
 wie zum Beispiel Einrichtungen 
 für Menschen mit Behinderung, 
 Kinder und Jugendliche 
 oder ältere und 
 pflegebedürftige Menschen 
 ist die Einrichtungsleitung 
 stellvertretend für alle Bewohnerinnen 
 und Bewohner 
 auskunftspflichtig. 
 Außerdem läuft die Gebäude 
 und Wohnungszählung. 
 Dazu wird jede/jeder, die/der 
 ein Gebäude oder eine Wohnung 
 besitzt oder Wohnraum 
 verwaltet, angeschrieben. Die 
 Fragen können dann bequem 
 online mit Hilfe eines persönlichen 
 Zugangscodes ausgefüllt 
 werden. Durch diesen 
 extra Fragebogen kann es 
 vorkommen, dass jemand 
 mehrfach für den Zensus befragt 
 wird: Einmal wegen des 
 Eigentums und einmal als zufällig 
 ausgewählte Anschrift 
 für das persönliche Interview. 
 Gemäß dem Zensusgesetz 
 besteht eine Auskunftspflicht. 
 Eine Person kann dabei 
 auch stellvertretend für 
 den gesamten Haushalt Auskunft 
 geben, sofern ihr die benötigen 
 Informationen bekannt 
 sind. Wer sich wiederholt 
 weigert, riskiert ein 
 Zwangsgeld. 
 Die Ergebnisse des Zensus 
 werden voraussichtlich ab 
 Ende 2023 vorliegen. 
 Neue Ausgabe am 20. Mai 
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