Nummer 22 · 4. Juni 2022 Wochenblatt für den Mühlenkreis · Weserspucker
Nach der Corona-Pause sind diese Besuche wieder möglich: Achim Post mit Mitgliedern des ADFC Minden-Lübbecke in
der Kuppel des Reichstagsgebäudes. Foto: StadtLandMensch-Fotografie
Gruppen im Bundestag als
Gäste wieder willkommen
Nach der zweijährigen Corona-bedingten Besuchspause des Deutschen
Bundestages folgten nun Mitglieder des ADFC Minden-Lübbecke
der Einladung von Achim Post nach Berlin.
MINDEN/BERLIN. Bei der
Drei-Tages-Tour standen
neben dem politischen Berlin
auch einige Sehenswürdigkeiten
auf dem Programm.
Neben einer Stadtrundfahrt
mit Halten an wichtigen
Berliner Orten und einer
Schifffahrt besuchten die
Teilnehmer das Europäische
Haus und die Bundeskanzler
Willy-Brandt-Stiftung.
Höhepunkt der Reise war
der Besuch im Deutschen
Bundestag. Der heimische
Bundestagsabgeordnete
Achim Post empfing die
Gruppe an seinem Berliner
Arbeitsplatz und gab den Gästen
einen umfassenden Überblick
über seine Aufgaben als
Bundestagsabgeordneter. Die
Gäste nutzten das Gespräch
aber auch zu einer lebhaften
Diskussion mit ihrem Abgeordneten
über viele politische
Themen, die sie bewegen.
AchimPostfreutesich,nach
mehr als zwei Jahren wieder
eine Gruppe aus dem Mühlenkreis
begrüßen zu können:
„Ich habe lange darauf
gewartet, wieder Gäste aus
dem Mühlenkreis in Berlin
empfangen zu können. Um so
mehr Spaß hat es gemacht, im
persönlichen Austausch viele
Dinge besprechen zu können.
Es waren viele gute und
interessante Gespräche.“
Burkhard Witte, der Vorsitzende
des ADFC Minden-
Lübbecke, zog stellvertretend
für die Gruppe ein positivesFazit:„
Eswareinerundum
gelungene Fahrt. Wir
freuen uns, dass sich Achim
Post so viel Zeit für uns genommen
und uns spannende
Einblicke in sein Arbeitsleben
”Ich habe lange
darauf gewartet, wieder
Gäste aus dem Mühlenkreis
in Berlin empfangen
zu können.“
und das politische Berlin
gegeben hat. Die Reise wird
uns sicherlich noch lange in
guter Erinnerung bleiben.“
Zu Fuß unterwegs auf
dem Wittekindsweg
Neues TaxiBus-Angebot für Wanderer
MINDEN-LÜBBECKE. Neu für
Wanderer des Wittekindswegs
auf dem Abschnitt Kaiser
Wilhelm-Denkmal bis
Bergkirchen und Oberlübbe:
Am 1. Juni startet die Taxi-
Bus-Linie 448. Sie fährt während
der Wandersaison bis
einschließlich 1. November
2022 und bedient Haltestellen
in Porta Westfalica, unter
anderem Schalksburg und
Bahnhof, Häverstädt, Dützen
(Potts Park), Haddenhausen,
Rothenuffeln, Bergkirchen
und Oberlübbe. Die meisten
Haltestellen sind nahe am
Wanderweg gelegen. Das
neue Angebot ist ideal für
Streckenwanderer, die damit
zu ihrem Ausgangspunkt zurück
gelangen können, so der
Verkehrsverbund Ostwestfalen
Lippe.
Der TaxiBus hat einen festen
Fahrplan und muss mindestens
30 Minuten vor der
fahrplanmäßigen Abfahrtszeit
unter Telefon (05231) 977
681 vorbestellt werden. Die
Bedienung erfolgt stündlich,
montags bis samstags zwischen
7.28 und 19.28 Uhr sowie
sonn-und feiertags zwischen
9.28 und 18.28 Uhr. Für
die Fahrt reicht ein normales
Nahverkehrsticket. Neben
WestfalenTarif und NRWTarif
gilt auch das 9-Euro-
Ticket.
Der TaxiBus hält am Bahnhof
in Porta Westfalica und
ermöglicht so den Umstieg zu
Zügen Richtung Minden, Bielefeld
oder Bünde. Alternativ
kann am Wochenende zwischen
Bahnhof und Kaiser-
Wilhelm-Denkmal auch der
Bus-Shuttle Linie 518 genutzt
werden.
Der Bedarfsverkehr fährt im
Auftrag der Mindener Verkehrs
GmbH, Betreiber ist das
Unternehmen TWV Teutoburger
Wald Verkehr. Initiiert
und gefördert wird das
Neuangebot vom Verkehrsverbund
Ostwestfalen-Lippe
(VVOWL) in Kooperation mit
dem Teutoburger Wald Tourismus,
einem Fachbereich
der OWL GmbH.
Angebot für Streckenwanderer: Zum Ausgangspunkt
zurück gelangen. Foto: M.Schoberer
Befragung im August beendet
Menschen, Gebäude und Wohnungen zählen: Zensus 2022
MINDEN. Für den Zensus
2022, auch bekannt als Volkszählung,
sind im Kreis Minden
Lübbecke die ersten Termine
für die Interviews gemacht
worden. Nach und nach
machen sich die ehrenamtlich
tätigen Interviewerinnen
und Interviewer ausgestattet
mit einem amtlichen Zensusausweis
auf den Weg. Bis zum
15. August sollen die Befragungen
abgeschlossen sein.
Zum ersten Mal seit 2011 werden
hierzulande wieder Menschen,
Gebäude und Wohnungen
gezählt. Dazu sind
unter anderem zufällig ausgewählte
Anschriften für eine
kurze persönliche Befragung
von Bürgerinnen und Bürgern
angeschrieben worden.
Dabei werden zum Beispiel
Fragen zu Name, Geschlecht,
Familienstand und Staatsangehörigkeit
gestellt. Das
Interview dauert in der Regel
fünf bis zehn Minuten. Etwa
drei Viertel der Befragten sollen
nach dem persönlichen
Interview zusätzlich noch
einen Online-Fragebogen
ausfüllen. Dabei geht es um
Fragen zu Bildung und Beruf.
Die Daten werden anonymisiert
ausgewertet und nicht an
andere Behörden oder Dritte
weitergegeben. Es geht ausdrücklich
nicht darum, etwas
über die individuellen Lebensverhältnisse
oder Einstellungen
der einzelnen Einwohnerinnen
und Einwohner
zu erfahren. Vielmehr soll
eine verlässliche Datenbasis
für zukünftige politische und
wirtschaftliche Entscheidungen
und Planungen geschaffen
werden, die uns letztlich
alle in Deutschland betreffen.
Hierfür werden die erzielten
Daten verallgemeinert,
Summen gebildet und
Durchschnitte berechnet.
Parallel werden für den
Zensus gerade alle Bewohnerinnen
und Bewohner von
Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
erfasst.
In Gemeinschaftsunterkünften
wie zum Beispiel Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung,
Kinder und Jugendliche
oder ältere und
pflegebedürftige Menschen
ist die Einrichtungsleitung
stellvertretend für alle Bewohnerinnen
und Bewohner
auskunftspflichtig.
Außerdem läuft die Gebäude
und Wohnungszählung.
Dazu wird jede/jeder, die/der
ein Gebäude oder eine Wohnung
besitzt oder Wohnraum
verwaltet, angeschrieben. Die
Fragen können dann bequem
online mit Hilfe eines persönlichen
Zugangscodes ausgefüllt
werden. Durch diesen
extra Fragebogen kann es
vorkommen, dass jemand
mehrfach für den Zensus befragt
wird: Einmal wegen des
Eigentums und einmal als zufällig
ausgewählte Anschrift
für das persönliche Interview.
Gemäß dem Zensusgesetz
besteht eine Auskunftspflicht.
Eine Person kann dabei
auch stellvertretend für
den gesamten Haushalt Auskunft
geben, sofern ihr die benötigen
Informationen bekannt
sind. Wer sich wiederholt
weigert, riskiert ein
Zwangsgeld.
Die Ergebnisse des Zensus
werden voraussichtlich ab
Ende 2023 vorliegen.
Neue Ausgabe am 20. Mai
www.azubify.de
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