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 Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Neubau 
 lassen sich Baumängel durch eine baubegleitende 
 Qualitätskontrolle oftmals vermeiden. Foto: djd/BSB 
 Das Haus verkaufen und 
 trotzdem darin wohnen? 
 Die eigene Immobilie ist die beliebteste Form der Altersvorsorge: Wer 
 als Rentner keine Miete zahlen muss, hat pro Monat durchschnittlich 
 600 Euro mehr zur Verfügung. Doch oft ist ein Großteil des eigenen 
 Vermögens im Haus oder der Eigentumswohnung gebunden. 
 Ein gebrauchtes Eigenheim 
 wird in Nordrhein-Westfalen 
 laut LBS-Immobilienpreisspiegel 
 EXPERTENTIPP 
 Verkaufen oder künftig 
 doch besser vermieten? 
 Egal ob das Eigenheim zu 
 klein geworden ist, da die 
 Familie wächst, oder zu groß 
 geworden ist, weil die Kinder 
 aus dem Haus sind: Verändert 
 sich die persönliche Situation 
 des Eigentümers, 
 steht dieser oft vor einer 
 schwierigen Entscheidung. 
 Wenn Sie die Immobilie weder 
 verkaufen noch selbst 
 nutzen möchten, könnten 
 Sie sie auch vermieten. Doch 
 Vorsicht: Als Vermieter sind 
 Sie gut beraten, wenn Sie 
 selbst vor Ort wohnen oder 
 zumindest regelmäßig vorbeischauen 
 können. 
 Es ist in keinem Fall eine gute 
 Idee, die Immobilie nebst 
 ihren Mietern sich selbst zu 
 überlassen. Um potenzielle 
 Risiken im Mietverhältnis zu 
 vermeiden, sollten Sie stets 
 ein Auge auf das Objekt haben. 
 Wohnen Sie weit entfernt 
 vom Objekt, haben Sie 
 kaum Möglichkeiten für eine 
 regelmäßige Kontrolle Ihres 
 Eigentums. 
 Es ist ein typisches Phänomen 
 in Erbengemeinschaften: 
 Wird eine Immobilie 
 vererbt, können sich die 
 Erben in der Erbengemeinschaft 
 oft nicht darauf verständigen, 
 was mit der Immobilie 
 passieren soll. Im 
 ungünstigsten Fall blockieren 
 sie sich gegenseitig mit 
 der Konsequenz, dass die 
 Immobilie leer steht. Jeder 
 wartet darauf, dass der andere 
 irgendwo und irgendwie 
 nachgibt. Jeder Tag, an dem 
 eine Immobilie leer steht, 
 schadet allerdings dem Objekt. 
 Vor allem, wenn ein Objekt 
 über die Wintermonate 
 hinweg nicht ordentlich 
 unterhalten wird, leidet die 
 Substanz. 
 Als Vermieter sind Sie natürlich 
 in vielen Verantwortungen, 
 darüber muss man sich 
 im Klaren sein. Sie sind zum 
 Beispiel verpflichtet, jährlich 
 eine ordnungsgemäße 
 Nebenkostenabrechnung zu 
 erstellen, tragen die Verkehrssicherungspflicht 
 für 
 das Objekt und müssen, um 
 den Wert Immobilie zu erhalten, 
 regelmäßig und fortlaufend 
 für die Instandhaltung 
 sorgen und im Bedarfsfall 
 Instandsetzungsmaßnahmen 
 vornehmen oder 
 beauftragen. 
 Bei diesen „Hausaufgaben“ 
 kann man sich jedoch professionelle 
 Hilfe holen. 
 Und auch beim Verkauf der 
 Immobilie gilt: Lieber von 
 Experten beraten lassen. 
 Denn wenn Sie in ihrem Leben 
 noch keine Immobilie 
 verkauft haben, riskieren 
 Sie, dass Sie viel Lehrgeld 
 bezahlen, wenn Sie erstmals 
 eine Immobilie zum Verkauf 
 anbieten und mit Kaufinteressenten 
 über die Konditionen 
 und den Kaufpreis verhandeln 
 müssen. 
 Potenzielle Kaufinteressenten 
 sind Ihnen gegenüber 
 oftmals im Vorteil, da sie aller 
 Wahrscheinlichkeit nach 
 Thorsten Post, 
 Geschäftsführer 
 Haus & Grund. 
 eine ganze Reihe von Immobilien 
 bereits besichtigt haben 
 und ziemlich genau wissen, 
 wie die Marktpreise sind 
 und wie sie mit den Eigentümern 
 zielführend Verhandlungsgespräche 
 führen können. 
 Haus & Grund 
 Preußenring 38 
 32427 Minden 
 2021 zu einem Durchschnittspreis 
 von 400.000 
 Euro gehandelt. Damit lässt 
 sich eine attraktive Zusatzrente 
 erzielen. 
 „Ein Verkauf des Hauses bei 
 gleichzeitiger Vereinbarung 
 eines lebenslangen Wohnrechts 
 lohnt sich bei den derzeit 
 hohen Preisen besonders“, 
 sagt Roland Hustert 
 von der LBS Immobilien 
 NordWest. 
 Die Deutsche Leibrenten 
 AG, Kooperationspartner der 
 LBS Immobilien NordWest, 
 macht folgende Beispielrechnung: 
 Bei einem Immobilienwert 
 von 400.000 Euro kann 
 ein 75-jähriges Paar eine zusätzliche 
 lebenslange Rente 
 von 710 Euro pro Monat erzielen. 
 Das lebenslange Wohnrecht 
 wird dabei im Grundbuch 
 notariell abgesichert 
 und die bisherigen Eigentümer 
 können weiter in ihrem 
 gewohnten Umfeld leben. 
 Auch die Sorge vor größeren 
 Modernisierungen entfällt, 
 nur kleinere Reparaturen bis 
 zu 400 Euro im Jahr müssen 
 die Bewohner noch zahlen. 
 „Eine Teilauszahlung kombiniert 
 mit einer lebenslangen 
 Rente ist ebenfalls denkbar“, 
 so Hustert. Grundsätzlich 
 ist das Modell ab 70 Jahren 
 möglich. 
 LBS 
 Auch wenn das Eigenheim eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge ist, ist ein 
 Großteil des Vermögens häufig dort gebunden. Foto: LBS Bausparkasse/Joseffson 
 Beim Wohnungskauf auf 
 Fallstricke achten 
 Risiken auf dem Weg zur Eigentumswohnung 
 Wer den Aufwand für den Bau 
 eines Eigenheims scheut, erhofft 
 sich oftmals vom Kauf 
 einer Eigentumswohnung 
 den einfacheren Weg zum 
 Immobilienbesitz. Doch auch 
 ein Wohnungskauf stelle ein 
 wirtschaftliches Risiko dar, 
 erklärt Erik Stange, Pressesprecher 
 des Bauherren- 
 Schutzbund e.V. (BSB). Interessenten 
 sollten den Vertrag 
 vor Unterzeichnung und Beurkundung 
 gründlich prüfen, 
 idealerweise mithilfe 
 eines unabhängigen Vertrauensanwalts. 
 Zu einer besonders 
 sorgfältigen Prüfung rät 
 Stange bei den Konditionen 
 für die Fälligkeit des Kaufpreises. 
 Da laut einer BSBStudie 
 Mängel auch beim Bau 
 von Mehrfamilienhäusern 
 häufig vorkommen, empfiehlt 
 er eine baubegleitende 
 Qualitätskontrolle durch 
 einen Bauherrenberater. 
 djd 
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