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Mobil bleiben im Alter
Kostenloses Programm für Senioren
Minden. „Fit und sicher am
Steuer - mobil bleiben im
Alter“, so heißt ein neues
Programm der Verkehrswacht
Minden-Lübbecke speziell
für Senioren. Ziel ist es, das
Bedürfnis nach Mobilität mit
dem Wunsch nach Sicherheit
und dem Erkennen der eigenen
Grenzen auch im Alter in
Einklang zu bringen.
Neue Regelungen und geänderte
Vorschriften im Straßenverkehr
werden innerhalb
des Kurses ebenso behandelt
wie Fahrassistenzsysteme.
Außerdem wird über
„seniorengerechte Autos“
gesprochen. „Wir empfehlen
bei einer Neuanschaffung
unbedingt ein Automatikgetriebe“,
so Dieter Rolfing,
Geschäfts-führer der Kreisverkehrswacht
Minden-Lübbecke
und
Veranstaltungsmoderator.
Ein weiteres Thema ist die
eigene Leistungsfähigkeit.
Bei Seh- und Hörtests können
die Teilnehmer ihre
Fähigkeiten überprüfen.
Weitere kostenpflichtige
Angebote sind das Pkw-
Sicherheitstraining für
Senioren sowie die sogenannte
„Rückmeldefahrt“, bei der
Senioren nach einer Fahrstunde
im Realverkehr ein
individuelles Feedback von
einem Fahrlehrer erhalten.
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Auszeit für Angehörige
Pflege ist Schwerstarbeit und kostet Kraft. Zu einem Großteil wird
sie von Angehörigen erledigt. Umso wichtiger ist es, dass pflegende
Angehörige sich auch einmal eine Auszeit gönnen.
Doch Urlaub und einen Angehörigen
pflegen? Wie kann
das zusammen passen? Die
Familienmitglieder, die einen
lieben Menschen zu Hause
pflegen, benötigen jedoch regelmäßige
Pausen, sonst ist
deren völlige Erschöpfung
absehbar. „Einen Angehörigen
zu Hause zu pflegen kostet
Kraft und Energie. Deshalb
ist es für jeden pflegenden
Angehörigen wichtig,
selbst einmal verschnaufen
und Urlaub zu machen“, so
AOK-Serviceregionsleiter
Matthias Wehmhöner.
Viele pflegende Familienangehörige
kennen für sich
nur wenig Erholung, doch die
Pflegeversicherung bietet ihnen
dazu die Möglichkeit.
Damit Angehörige immer
mal wieder Abstand vom anstrengenden
Pflegealltag gewinnen
können und der Pflegebedürftige
dennoch gut
versorgt wird, tragen die gesetzlichen
Pflegekassen die
Kosten für eine notwendige
Verhinderungspflege. „Bei
der Verhinderungspflege
wird der Pflegebedürftige zu
Hause von einer Ersatzperson
versorgt“, informiert
Wehmhöner. Voraussetzung
ist, dass Angehörige den
Pflegebedürftigen bereits seit
mindestens sechs Monaten
pflegen. Außerdem wird die
Hälfte des bisher bezogenen
Pflegegeldes während einer
Verhinderungspflege für bis
zu sechs Wochen je Kalenderjahr
weitergezahlt.
Versorgen ein Pflegedienst,
entfernte Verwandte oder
Nachbarn den Pflegebedürftigen
zu Hause, zahlt die gesetzliche
Pflegekasse für maximal
sechs Wochen bis zu
1.612 Euro pro Kalenderjahr.
Die Kosten müssen nachgewiesen
werden. Wenn ein Familienangehöriger
bis zum
zweiten Verwandtschaftsgrad
die Pflege übernimmt
oder jemand, der in häuslicher
Gemeinschaft mit dem
Pflegebedürftigen lebt, trägt
die Pflegekasse einen Betrag
in der Höhe des Pflegegeldes.
Zusätzlich erstattet sie Aufwendungen
wie Fahrgeld
oder einen Verdienstausfall
mit maximal 1.612 Euro.
In Fällen, in denen keine
Verhinderungspflege genommen
werden kann und
die Erbringung häuslicher
Pflege auch nicht über die
zinische Behandlungspflege
sowie für die soziale Betreuung.
Unterkunft und Verpflegung
zahlt der Pflegebedürftige
allerdings selbst. Voraussetzung
ist, dass das
Heim von der Pflegekasse für
die Kurzzeitpflege zugelassen
ist.
Pflegende Angehörige können
die Kurzzeitpflege und
die Verhinderungspflege
auch miteinander kombinieren.
„Wichtig ist, dass die betreffenden
Angehörigen die
Entlastungsangebote das
ganze Jahr über nutzen. So
können sie Überlastung oder
Erschöpfung vorbeugen“,
sagt Wehmhöner. Über die
konkreten Möglichkeiten
können sich Pflegende von
den Experten der AOK-Pflegekasse
beraten lassen. Diese
stellen auch Kontakte zu
Pflegeeinrichtungen und Anbietern
weiterer Betreuungsleistungen
her.
Sach-, Geld-, Kombinationsleistungen
oder Einrichtungen
der teilstationären Pflege
möglich ist, kann die zu pflegende
Person auch vorübergehend
in einem Pflegeheim
untergebracht werden. Diese
‚Kurzzeitpflege‘ ist für die
Kurzzeitpflege und
Verhinderungspflege
Überbrückung kurzfristiger
Notsituationen gedacht. Dazu
gehört unter anderem eine
Erkrankung, aber auch der
Urlaub des Pflegenden. Die
Pflegekasse übernimmt hierbei
die Kosten für die pflegerische
Versorgung, die medi-
Wenn die Pflegebedürftigen gut versorgt sind, können sich die pflegenden Angehörigen mal
nur um sich selbst kümmern. Foto: AOK/hfr
Gut zu Fuß ohne Schmerzen
Bequeme Schuhe wichtig / Maßgefertigte orthopädische Einlage
Gemeinsam mit der Wandergruppe
eine Tour in die Natur
unternehmen, mit den Enkeln
auf dem Spielplatz herumtollen
oder im Fitnessstudio
leichte Kraftübungen
machen: Wer sich regelmäßig
bewegt, erhält sich seine Mobilität
und Selbstständigkeit
auch im Alter und verbessert
seine Lebensqualität.
Doch was tun, wenn die
Füße bei jedem Schritt
schmerzen? Vor allem im Alter
sollte der Fuß im Schuh
gut gestützt sein. Ratsam
sind bequeme, flache Schuhe.
Sie werden in verschiedenen
Weiten angeboten, bei Bedarf
lässt sich das Fußbett gegen
eine maßangefertigte orthopädische
Einlage tauschen.
Modelle mit stufenlos einstellbaren
Klettverschlüssen
oder Stretchmaterialien passen
sich exakt an die Fußform
an, etwa wenn der Fuß
im Laufe des Tages an- und
abschwillt. So werden Druckstellen
und Blasen vermieden,
Schmerzen können reduziert
werden. Eine weiche
Schaftpolsterung und ein gutes
Sohlenprofil tragen zudem
zur Bequemlichkeit und
Trittsicherheit bei.
Zusätzlich können orthopädische
Einlagen helfen,
den Fuß zu stützen oder
durch gezielte Weichbettung
überlastete Stellen zu entlasten.
djd
Erkrankungen aktiv bekämpfen
Marihuana-Ableger kann helfen, Schmerzen zu lindern
Cannabis, vielen besser bekann
als „Hanf“, ist in den
letzten Jahren immer mehr
im Gespräch und kann seit
März vergangenen Jahres
auch vom Hausarzt verschrieben
werden. Hier spreche
wir aber von medizinischem
Marihuana. Mit weniger
Nebenwirkungen verhält
es sich beim sogenannten
Cannabidiol, auch CBD genannt.
CBD wird aus Bio-
Hanf hergestellt, ist legal, erzeugt
keinen Rausch und
macht nicht süchtig.
Und: Es muss nicht rezeptiert
werden, denn es enthält
kaum das sogenannte THC,
das Rauschmittel im medizinischen
Marihuana. Die positiven
CBD-Eigenschaften
sind durch Studien belegt:
Beispielsweise kann CBD
entzündungshemmend und
schmerzstillend wirken, es
reduziert chronische Müdigkeit
sowie Nerven-, Muskelund
Gelenkschmerzen, hat
Anti-Tumor- Eigenschaften
und kann gegen Angstgefühle,
Migräne oder Asthma helfen.
Ärzte und Heilpraktiker
weisen immer häufiger auf
CBD hin und empfehlen es als
Komplementär zur klassischen
Medizin, denn es bekämpft
nicht nur aktiv bestimmte
Erkrankungen, sondern
hilft auch, sie zu verhindern.
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