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 Seit Oktober gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld: Der Mindestlohn 
 ist auf 12 Euro gestiegen. Foto: Eyeem 
 Ab Oktober gibt es 
 12 Euro pro Stunde 
 Zum 1. Oktober ist der Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben 
 worden – auf 12 Euro brutto je Stunde. Bei einem Großteil der Beschäftigten 
 in einigen Berufen wurde das nun vorgeschriebene Lohnniveau 
 bislang unterschritten. 
 In einzelnen Berufen beträgt 
 der Anteil fast 70 Prozent. Das 
 ist das Ergebnis einer explorativen 
 Untersuchung, für die 
 die Arbeitgeber-Bewertungsplattform 
 kununu rund 
 25.000 Gehaltsdaten analysiert 
 hat. In etlichen Berufen 
 wurde das seit Oktober gültige 
 Mindest-Jahreslohnniveau 
 von 24.960 Euro brutto 
 bislang von einem großen 
 Teil der Beschäftigten nicht 
 erreicht: Bei den Bäckerei- 
 Konditorei-Verkäufern zum 
 Beispiel liegen 69,0 % der auf 
 kununu angegebenen Gehaltsdaten 
 unterhalb des 
 neuen Mindestlohns, bei 
 Raumpflegern 46,2 %. Hoch 
 ist mit 41,6 % der Anteil unter 
 den meist im Einzelhandel 
 beschäftigten Kassierern, bei 
 Auslieferern (40,9 %) und 
 Fahrern (37,1%). Hinzu kommen 
 Berufsprofile mit einem 
 deutlich geringeren Anteil an 
 Beschäftigten, die bisher die 
 neue Mindestlohnschwelle 
 unterschritten haben. Dazu 
 gehören Lageristen (18,7 %), 
 Security-Mitarbeiter (8 %), 
 Facharbeiter in der Produktion 
 (8,2%) und Zusteller (6,9 
 %). 
 Für die Mindestlohn-Gehaltsanalyse 
 wurden 24.826 
 Gehaltsdatensätze untersucht, 
 die bis Juni 2022 auf 
 kununu abgegeben wurden. 
 Seit Ende 2019 können Nutzer 
 für den kununu Gehaltscheck 
 (www.kununu.com/ 
 de/gehalt) anonym Auskunft 
 über ihr Gehalt geben. Bislang 
 wurden im deutschsprachigen 
 Raum über zwei Millionen 
 Gehaltsdaten abgegeben. 
 ots 
 Jahreslohnbrutto nun 
 mindestens 24.960 Euro 
 Große Freiheit und ihre Grenzen 
 Mobiles Arbeiten – welche Regelungen gelten dafür? 
 Homeoffice, hybrides und 
 mobiles Arbeiten: Die Varianten 
 zum klassischen Fünf- 
 Tage-Bürojob gibt es schon 
 länger, während der Pandemie 
 sind sie aber immer mehr 
 Menschen geläufig geworden. 
 Welche rechtlichen Aspekte 
 sind hier zu beachten? 
 Wie unterscheiden sich mobiles 
 Arbeiten und Homeoffice? 
 „Mobiles Arbeiten ist im 
 Gegensatz zum klassischen 
 Homeoffice ortsunabhängig. 
 Das bedeutet konkret, dass 
 Angestellte ihren Arbeitsplatz 
 theoretisch jeden Tag 
 aufs Neue frei wählen können“, 
 erklärt Roland-Partneranwalt 
 Frank Preidel aus 
 der Hannoveraner Kanzlei 
 Preidel-Burmester. Die Menschen 
 könnten im Park, im 
 Café um die Ecke oder sogar 
 in einer anderen Stadt arbeiten. 
 Was sind die Vorteile von 
 mobilem Arbeiten? 
 Dienstvereinbarungen dieser 
 Art ermöglichen in erster Linie 
 eine selbstbestimmte 
 Arbeitsgestaltung. Zusätzlich 
 können Freiräume für die Angestellten 
 geschaffen werden, 
 indem etwa lange Wege 
 zur Arbeitsstätte entfallen 
 oder die Vereinbarung von 
 Familie und Beruf nachhaltig 
 positiv gefördert wird. 
 „Arbeitgeber wiederum 
 erhöhen durch das Angebot 
 von flexibel vereinbarten Modellen 
 ihre Attraktivität 
 gegenüber den Beschäftigten 
 und deren Bindung zum 
 Unternehmen“, erläutert 
 Frank Preidel. 
 Welche Bedingungen sind an 
 das mobile Arbeiten geknüpft? 
 Die Bedingungen sind in den 
 meisten Unternehmen in sogenannten 
 Zusatzvereinbarungen 
 einvernehmlich zwischen 
 Firma und Mitarbeitern 
 festgeschrieben. 
 Bin ich verpflichtet, mobil zu 
 arbeiten, wenn mein Arbeitgeber 
 dies möchte? 
 „Im Infektionsschutzgesetz 
 ist festgelegt, dass Beschäftigte 
 im Regelfall das Angebot 
 des Arbeitgebers annehmen 
 und zu Hause bleiben 
 müssen.“Diese gesetzlichen 
 Regelungen beträfen aber nur 
 das Homeoffice – beim mobilen 
 Arbeiten seien individuelle 
 Absprachen notwendig. 
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