Wissen, was zu tun ist
Nach einem Verkehrsunfall
müssen
die Beteiligten den
Ort des Geschehens
schnellstmöglich
absichern und den
nachfolgenden
Verkehr warnen.
Werden Menschen verletzt,
sollte die Polizei und wenn
nötig auch der Krankenwagen
gerufen werden. Noch bevor
die Polizei eintrifft, sind
erste Hilfe zu leisten und die
Unfallstelle zu sichern. Letzteres
beginnt mit dem Einschalten
der Warnblinkanlage
und dem Anziehen der
Warnweste noch im Auto. Danach
wird das Warndreieck
aufgestellt. Innerorts sollte es
50 Meter und auf Landstraßen
mindestens 100 Meter
entfernt zur Unfallstelle stehen.
Auf Autobahnen beträgt
die Distanz zwischen Warndreieck
und Schadenort mindestens
200 Meter.
Liegt die Unfallstelle in
einer Kurve oder hinter einer
Kuppe, wird das Warndreieck
davor aufgestellt. Wichtig
ist, dass das Warndreieck
so steht, dass andere Verkehrsteilnehmer
rechtzeitig
und deutlich sichtbar auf die
Nach einem Unfall sollte zuerst die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu gehört das
Aufstellen eines Warndreiecks. Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC
Gefahrenstelle aufmerksam
werden. Das Aufstellen auf
Landstraßen und Autobahnen
ist nicht ungefährlich.
Zum eigenen Schutz läuft
man am besten ganz weit
rechts am äußersten Fahrbahnrand
– noch besser: hinter
der Leitplanke laufen. Wer
das Warndreieck aufgeklappt
vor sich her trägt, verbessert
zusätzlich seine Sichtbarkeit.
Die Polizei hält alle Unfallfakten
in einem Protokoll fest.
Bleiben die Kontrahenten
unter sich, füllt man am besten
einen europäischen Unfallbericht
aus. Der sollte
griffbereit im Handschuhfach
liegen. Wer alle Fragen
nach Personalien, Versicherung
und Unfallhergang beantwortet
sowie ein Foto vom
Unfallgeschehen macht, hat
eine solide Basis für die Schadenregulierung
gelegt. Gibt es
Zeugen, sollten auch deren
Personalien notiert werden.
Den Unfallbericht stellen Versicherer
ihren Kunden in der
Regel kostenlos zur Verfügung.
Stehen die Fakten fest,
muss der Unfallverursacher
seiner Versicherung den
Schaden zeitnah melden. Und
selbst wenn die Haftung klar
zu sein scheint, sollte der Geschädigte
das Gespräch mit
der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
suchen.
ampnet
Überlebenswichtig: Rettungsgasse bilden
ADAC: Bei Nicht-Beachten drohen hohe Strafen / Wissen der Autofahrer hat sich verbessert
Nach einem Unfall zählt jede
Minute. Umso wichtiger, dass
Polizei, Krankenwagen oder
Feuerwehr schnell und ungehindert
zum Unfallort
kommen und Unfallopfern
helfen. Der ADAC weist darauf
hin, dass auf Autobahnen
oder mehrspurigen Straßen
außerorts bereits dann, wenn
der Verkehr nur noch mit
Schrittgeschwindigkeit
unterwegs ist, eine Gasse für
Rettungsfahrzeuge geschaffen
werden muss. Wer auf
dem linken Fahrstreifen
unterwegs ist, muss nach
links ausweichen. Auf allen
übrigen Fahrstreifen muss
man nach rechts weichen, um
so den Einsatzfahrzeugen den
notwendigen Platz zu verschaffen.
Wenn die Fahrzeuge bereits
dicht an dicht stehen,
besteht kaum noch die Möglichkeit,
den Einsatzfahrzeugen
rechtzeitig Platz zu machen.
Befahren dürfen die
Rettungsgasse nur Polizeiund
Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr,
Notarzt und Rettungswägen
sowie Bergungs
und Abschleppfahrzeuge.
Für alle anderen ist die
Durchfahrt tabu. Auf 200
Euro, zwei Punkte in Flensburg
und einen Monat Fahrverbot
wurden die Strafen inzwischen
aufgestockt, wenn
eine erforderliche Rettungsgasse
nicht gebildet wird.
Den Standstreifen dürfen
Autofahrer nur dann benutzen,
wenn sie von der Polizei
dazu aufgefordert werden
oder wenn aus Platzgründen
keine andere Möglichkeit besteht,
eine Rettungsgasse zu
bilden.
Das Wissen der Autofahrer
um die Bildung der Rettungsgasse
hat sich in den letzten
Jahren verbessert: Wie eine
Umfrage des ADAC aus dem
Jahr 2020 unter seinen Mitgliedern
gezeigt hat, wussten
damals 84 Prozent der Befragten,
wann für Krankenwagen,
Polizei oder Feuerwehr
Platz gemacht werden
muss. Im Jahr 2018 war dies
hingegen nur 73 Prozent bekannt.
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Aufforderung nutzen
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