Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 8 · 26. Februar 2022
Der Heimatverein Südhemmern hat eine Lüftungsanlage in der Heimatstube einbauen lassen. Für die Umsetzung dieses
Klare Richtlinien definiert
Viele Vereine, die sich sozial engagieren, sind auf Fördergelder angewiesen.
Doch wer hat ein Anrecht auf Unterstützung? Die Gemeinde
Hille schafft nun Klarheit.
HILLE. Der RSV Mindenerwald
wollte das Dach seines
Vereinsheim sanieren, der
Heimatverein Südhemmern
eine Lüftungsanlage in der
Heimatstube einbauen und
der Verein Glück teo Eickhorst
einen neuen Verkaufsraum
errichten – sie alle beantragten
Zuschüsse bei der
Gemeinde Hille und erhielten
diese auch im vergangenen
Jahr. Doch wer bekommt
in Zukunft Geld und wie viel
und bei welchen Voraussetzungen?
Um eine klare Linie
zu schaffen, entschied der
Ausschuss für Generationen,
Bildung, Sport und Kultur auf
Antrag der SPD-Fraktion im
Juni 2021, von der Verwaltung
Richtlinien für die Förderung
von investiven Maßnahmen
von Vereinen in der
Gemeinde Hille erarbeiten zu
lassen. Diese Richtlinien liegen
nun vor und wurden
kürzlich sowohl vom Ausschuss
als auch vom Gemeinderat
rückwirkend zum 1. Januar
2022 beschlossen.
Nachzulesen sind sie auf der
Homepage der Gemeinde Hille
unter www.hille.de, wo
auch die Formblätter für eine
Antragstellung und den Verwendungsnachweis
zu finden
sind. Ziel der Richtlinie
soll es sein, eine verbindliche
Grundlage für den Umgang
mit Förderanträgen von eingetragenen
und gemeinnützigen
Vereinen mit Sitz in der
Gemeinde zu schaffen. Jährlich
wird ein Budget für investive
Maßnahmen von der
Gemeinde zu Verfügung gestellt.
Zu den Investitionen
zählen Neubau, Umbau, Erweiterung,
Grundsanierung,
Modernisierung und Ergänzung
vereinseigener Gebäude
und Anlagen sowie von Objekten,
die ein Verein pachtet
und für mindestens 10 Jahre
selbst nutzt, wie beispielsweise
der Heimatverein Hartum
das sich in Privatbesitz
befindliche Heimathaus an
der Mindener Straße. Zuschüsse
für Eigenleistung gibt
es nicht, sondern nur für Material
und Personalkosten
von beauftragten Firmen.
Auch für Einrichtungsgegenstände
ab 800 Euro Anschaffungswert
können Förderanträge
gestellt werden. Als
Gegenleistung erwartet die
Gemeinde, dass sich die Immobilie
auf ihrem Gebiet befindet
und das geförderte
Projekt mindestens zehn Jahre
Bestand hat. Einen Rechtsanspruch
auf eine
Bezuschussung gibt es nicht.
Was die Vereine bei ihren Planungen
besonders
interessieren dürfte, ist die
Förderhöhe. Sie beträgt 30
Prozent der förderfähigen
Kosten, maximal 10.000 Euro
pro Einzelmaßnahme. Sollte
der Fördertopf bei
Antragstellung (bis 31. Oktober
für das Folgejahr) bereits
leersein,behältessichdieGemeinde
vor, den Fördersatz
anzupassen.
Projektes wurden Fördergelder der Gemeinde Hille genutzt.
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