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Immer mehr Menschen ziehen für ihre eigene Bestattung Grabformen und Bestattungsorte in Betracht, die für Hinterbliebene
keinen Pflegeaufwand verursachen. Foto: Aeternitas
Wunsch nach Alternativen
Immer weniger Bundesbürger möchten in einer klassischen Grabstätte
beigesetzt werden. Zunehmend beliebter werden Angebote,
die keine Grabpflege erfordern, insbesondere auch außerhalb von
Friedhöfen.
Das ergab eine Umfrage im
Auftrag von Aeternitas, der
Verbraucherinitiative Bestattungskultur.
Traditionelle
Grabformen verlieren in
Deutschland weiter an Zuspruch.
Belegt wird dieser
Wandel der Bestattungskultur
durch die Wünsche der
Menschen für ihre eigene Bestattung,
wie eine aktuelle
Umfrage ergab.
Demnach bevorzugen nur
noch 25 Prozent der Bundesbürger
ein klassisches, persönliche
Pflege erforderndes
Sarg- oder Urnengrab auf
einem Friedhof. 2013 betrug
der entsprechende Anteil 49
Prozent, 2004 noch 62 Prozent.
Richtet man den Fokus
allein auf das klassische Sarggrab,
bestätigt sich dieser
Trend. Hier zeigt sich ein
Rückgang von 39 Prozent im
Jahr 2004 auf aktuell 14 Prozent.
Immer mehr Menschen
ziehen für ihre eigene Bestattung
Grabformen bzw.
Bestattungsorte in Betracht,
die für Hinterbliebene keinen
Pflegeaufwand verursachen.
Am häufigsten werden in
der vorliegenden Umfrage
pflegefreie Grabstätten auf
Friedhöfen genannt (21 Prozent),
die in der Regel für
Urnenbeisetzungen angeboten
werden. Dazu zählen insbesondere
Gemeinschaftsgrabanlagen,
Urnenwände,
Rasengräber und Beisetzungen
unter Bäumen, die immer
zahlreicher auch auf
Friedhöfen zu finden sind. 19
Prozent der Befragten bevorzugen
hingegen die Baumbestattung
in einem Bestattungswald,
6 Prozent eine
Beisetzung der Urne auf See.
Immerhin ein Viertel der
Befragten entscheidet sich für
eine der Varianten, die nach
den geltenden Gesetzen in der
Regel – bis auf wenige Ausnahmen
– illegal sind: Die
Verstreuung ihrer Asche in
der freien Natur wünschen
sich 14 Prozent, die Aufbewahrung
bzw. Beisetzung
ihrer Asche zu Hause bzw. im
Garten 9 Prozent. „Hier zeigt
sich eindeutig Reformbedarf
bei den Bestattungsgesetzen“,
stellt der der Aeternitas
Vorsitzende Christoph
Keldenich fest.
Auch wenn derzeit jeder
Zweite (48 Prozent) ein Angebot
außerhalb eines Friedhofs
in Betracht zieht: „Die
Chance der Friedhöfe liegt
insbesondere in den oben erwähnten
pflegefreien Grabformen“,
so Keldenich weiter.
Diese bieten in der Regel
die Möglichkeit, die Namen
der Verstorbenen zu nennen
– anders als anonyme
Grabstätten, die in der Vergangenheit
häufig als einzige
pflegefreie Alternativen
auf Friedhöfen zu finden waren.
Bei der Frage, wie wichtig
den Menschen ein Namenshinweis
an ihrer eigenen
Grabstelle ist, offenbart sich
ein geteiltes Meinungsbild: 47
% der Befragten wäre dieser
alles in allem sehr wichtig
oder wichtig, 51 Prozent wäre
dies hingegen weniger
wichtig beziehungsweise
überhaupt nicht wichtig.
Pflegeaufwand ist ein
wichtiger Faktor
Bandbreite von fünf bis 50 Jahren
Auswertung von Aeternitas zeigt: Nutzungsfrist von Gräbern durchschnittlich 23 Jahre
Auf deutschen Friedhöfen
werden Gräber im Durchschnitt
für einen Zeitraum
von einem knappen Vierteljahrhundert
vergeben. Zwischen
den verschiedenen Gemeinden
und Grabarten bestehen
enorme Unterschiede.
Die Nutzungsfrist legt fest,
für wie lange eine Grabstätte
genutzt werden darf. Jede
Friedhofssatzung enthält dazu
eigene Vorschriften. Eine
Auswertung der Friedhofsgebührendatenbank
von Aeternitas,
der Verbraucherinitiative
Bestattungskultur, zeigt,
dass die Nutzungsfrist im
Durchschnitt 23 Jahre beträgt.
Mit großem Abstand am
weitesten verbreitet sind
Nutzungsfristen von 20 und
25 Jahren. Der Großteil liegt
zwischen 15 und 30 Jahren,
insgesamt reicht die Bandbreite
von fünf bis 50 Jahren.
Außerhalb dieses Spektrums
gibt es nur vereinzelte,
äußerst seltene Ausnahmen.
Der Datensatz von Aeternitas
umfasst die Friedhöfe
von über 1.000 Kommunen.
Insbesondere in Bayern
sind häufiger Ruhezeiten
von zehn Jahren und manchmal
noch weniger zu beobachten.
Der Grund liegt unter anderem
in der besonderen Beschaffenheit
der Böden dort,
die eine schnellere Verwesung
der Leichname ermöglichen.
Von dieser Verwesungsdauer
ist abhängig,
welche Nutzungsfrist mindestens
vorgesehen ist. Diese
Mindestdauer, die eine ausreichende
Verwesung der
Leichname garantieren soll,
bezeichnet man als Ruhefrist
oder Ruhezeit. Hier spielen
neben der Bodenbeschaffenheit
vor Ort auch die Landesbestattungsgesetze
eine entscheidende
Rolle. Fast alle
Bundesländer (außer Bayern
und Schleswig-Holstein) geben
einen Mindestwert für die
Ruhefrist vor. Dadurch soll
unter anderem ein angemessenes
Totengedenken gesichert
sein. Der Wert beträgt
meist 15 oder 20 Jahre. Über
Bodenbeschaffenheit und gesetzliche
Vorgaben hinaus
bildet die Grabart einen entscheidenden
Faktor für die
Nutzungsdauer. Sarggräber
haben meist längere Nutzungsfristen
als Urnengräber,
Wahlgräber längere als
Reihengräber.
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