Pflicht im Laden: Der Mund-Nasen-Schutz gehört dazu, einen Test- oder Impfnachweis müssen Kunden allerdings
nicht erbringen. Das gilt in Optik- wie auch in Hörgeräteakustik-Fachgeschäften. Foto: ZVA/Peter Boettcher
Auch in Pandemiezeiten
für die Kunden da
Das Coronavirus hat die Bundesrepublik noch immer fest im Griff.
Doch weil eine regelmäßige Überprüfung des Hör- und Sehvermögens
wichtig und unerlässlich ist, hatten und haben Hörgeräteakustiker
und Optiker auch während der Lockdowns geöffnet.
Natürlich können sie auch aktuell
uneingeschränkt aufgesucht
werden. Augenoptiker
und Optometristen arbeiten
nah am Kunden, weshalb vor
dem Hintergrund der Ausbreitung
des Coronavirus
noch strengere Hygiene- und
Schutzbestimmungen gelten
als vor Pandemiezeiten. Ein
Besuch bei den Fachleuten für
gutes Sehen und Augengesundheit
ist deshalb auch aktuell
sicher und muss nicht
verschoben werden. Die
Dienstleistungen der Gesundheitshandwerke
wie der
Augenoptik oder der Hörgeräteakustik
werden als medizinisch
notwendig angesehen.
Sie müssen deshalb für alle,
etwa auch für Berufsgruppen
wie Ärzte, Pflegekräfte,
Angehörige der Feuerwehr
oder Polizei, wohnortnah
verfügbar sein. Denn: Ein
schlechtes Seh- wie Hörvermögen
kann nicht nur den individuellen
Gesundheitszustand
beeinträchtigen, sondern
auch die Berufsausübung
oder die gesellschaftliche
Teilhabe einschränken.
Gute Sicht trägt außerdem zu
einer sicheren Teilnahme am
Straßenverkehr bei – gerade
jetzt in der dunklen Jahreszeit.
Entgegen den Maßnahmen,
die unter anderem aktuell
für den Einzelhandel
oder Freizeiteinrichtungen
und Fitnessstudios gelten, ist
die Augenoptik wie auch die
Hörgeräteakustik als Gesundheitshandwerk
beispielsweise
von der 2G-Regelung
ausgenommen. Eine
Terminvereinbarung zum
Seh- oder Hörtest, zur Brillenanprobe
oder zum Beratungsgespräch
ist dennoch
empfehlenswert, um die
Kundenanzahl im Geschäft zu
begrenzen und Wartezeiten
zu vermeiden. Natürlich gilt
auch hier die Pflicht zum Tragen
eines Mundschutzes.
Hörakustiker und Optiker
sind systemrelevant
Gut gesagt, aber nur halb verstanden?
„Wie bitte?“: Diese Frage hört man in Zeiten des Mund-Nasen-Schutzes oft
Hintergrund dazu ist: Der
hilfreiche Virenschutz
dämmt das gesprochene Wort
um bis zu 10 Dezibel (dB) –
das ist enorm. „Selbst Menschen
ohne Hörverlust verstehen
damit weniger als
sonst“, wissen die Experten
der Europäischen Union der
Härakustiker e.V.
Bereits zu Beginn der Pandemie
wurden Untersuchungen
zur Dämmwirkung von
verschiedenen Varianten des
Mund-Nasen-Schutzes gemacht.
Im Vergleich zwischen
OP-Maske, die um etwa
5 dB dämmt, liegt die
FFP2-Maske bei 10 dB.
Daraufhin wurden spezielle
Maskenprogramme für
Hörsysteme entwickelt. HörakustikerinnenundHörakustiker
können die kleinen Minicomputer
so einstellen,
dass die Träger auch mit Maske
eine Unterhaltung führen
und trotz des Abstandhaltens
Sprache verstehen können.
Hörsysteme sind vom Experten so einstellbar, dass Gespräche mit Mundschutz
möglich sind. Foto: EUHA/F. Rechtnitz
Moderne Mikrofon- und Signalverarbeitungstechnik
sowie das Know-how von
Hörakustikern macht dies
möglich.
Dies ist auch wichtig, weil
durch die Maske das Mundbild
verdeckt ist und damit
eine hilfreiche Stütze für das
Sprachverstehen von Menschen
mit Hörverlust wegfällt.
Ebenso kommt es zu Unsicherheiten,
weil Gefühle,
die sich oft in der Mimik spiegeln,
nicht sofort wahrnehmbar
sind. Gut eingestellte
Hörsysteme können hier hilfreich
sein.
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