Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 49 · 4. Dezember 2021
Lichtblicke in Lübbecke
Die Entscheidung
ist gefallen, der
Lübbecker Weihnachtsmarkt
findet
noch bis Sonntag,
5. Dezember in verkleinerter
Form und
mit größeren Abständen
der Buden
statt.
LÜBBECKE. Entsprechend der
aktuellen Vorgaben des Landes
Nordrhein-Westfalen
müssen alle Besucher der
Weihnachtsmarktbuden
einen 2G-Nachweis haben.
Ausnahmen gelten für Kinder
und Jugendliche bis 15
Jahre und für Personen, die
nicht geimpft werden können.
Der Zutritt zu allen Geschäften
in der Innenstadt
bleibt von der 2G-Regel ausgenommen.
Hier gilt weiterhin
nur die Maskenpflicht.
„Wir wollen der aktuellen
Situation gerecht werden,
aber gleichzeitig unseren
Bürgern sowie unseren Gästen
einen kleinen Lichtblick in
der Adventszeit bieten“, erklären
Bürgermeister Frank
Haberbosch und Thomas
Holle, Vorsitzender des Vereins
Lübbecke Marketing als
Veranstalter des Weihnachtsmarktes.
„Das gelingt nur in
gemeinsamer Verantwortung
aller Beteiligten, der
Aussteller, der Geschäftsleute
und Gastronomen, des Veranstalters,
der Stadt und
Der Lübbecker Weihnachtsmarkt ist eines der Highlights im Veranstaltungskalender.
In diesem Jahr soll er in angepasster Form stattfinden. Foto: Pescht
letztlich vor allem auch der
Besucher.“
Auf der Grundlage eines mit
dem Gesundheitsamt abgestimmten
Hygienekonzepts
findet der Markt mit einigen
Anpassungen statt. „Um größere
Abstände zu gewährleisten,
haben wir in diesem Jahr
schweren Herzens auf ein
stationäres Bühnenprogramm
mit Lesungen und
Livemusik verzichtet, das
unseren Weihnachtsmarkt
normalerweise besonders
auszeichnet“, erläutert Lübbecke
Marketing-Geschäftsführer
Peter Schmüser. Es
wird allenfalls an einigen
Standorten Auftritte kleiner
Gruppen oder Einzelkünstler
geben.
Die etwa 20 Buden einschließlich
des Kinderkarussells
werden weiter auseinandergestellt.
Die Anzahl der
Stehtische wird deutlich erhöht,
um an den stärker besuchten
Getränkeständen
mehr Abstand halten zu können.
Elementarer Bestandteil
des Konzepts für den Weihnachtsmarkt
ist der Nachweis
des 2G-Status der Gäste
über Bändchen. An zwei Stationen
an den Eingängen zur
Fußgängerzone erhalten die
Besucher nach Nachweis der
Immunisierung – geimpft
oder genesen – ein farbiges
Bändchen, das am Handgelenk
sichtbar angebracht
wird. Zusätzlich zum Immunisierungsnachweis
ist ein
amtliches Ausweisdokument
mitzuführen. Nur diejenigen,
die ein Bändchen tragen, können
die Angebote an den
Ständen des Weihnachtsmarktes
von Speisen und Getränken
bis zu Handarbeiten
und kunsthandwerklichen
Geschenkideen wahrnehmen.
Die Aussteller sind dazu
verpflichtet, auf die Einhaltung
dieser 2G-Regelung
zu achten.
Der Veranstalter behält sich
vor, bei einem zu hohen Besucheraufkommen
zeitweise
die Herausgabe der Bändchen
zu stoppen, um einen
weiteren Zulauf zu den Buden
zu verhindern. Details:
www.luebbecke-erleben.de.
Krankenhausbesucher brauchen einen Negativtest
Neues Infektionsschutzgesetz erfordert Änderung der Besucherregelung
MINDEN-LÜBBECKE. Aufgrund
der Änderung des Infektionsschutzgesetzes
des
Bundes haben die Mühlenkreiskliniken
mit Wirkung
vom 1. Dezember die
Besuchsregelungen angepasst:
Jeder Besucher muss
unabhängig vom Immunstatus
einen aktuellen Coronatest
vorlegen. Die aktuelle
Testverordnung sieht eine
Gültigkeit des Schnelltests
von 24 Stunden vor, ein PCR
Test ist 48 Stunden gültig.
Weiterhin gilt, dass aufgrund
der anhaltenden pandemischen
Situation und zum
Schutz von Patientinnen und
Patienten sowie Mitarbeitenden
eine Begrenzung der Besuche
notwendig ist. Stationäre
Patientinnen und Patienten
können zwei Vertrauenspersonen
als Besuchsberechtigte
angeben. Diese zwei
Personen haben für die Dauer
des Krankenhausaufenthalts
ein Besuchsrecht. Die
Personen können bei der Aufnahme
benannt werden. Besuchszeiten
sind von Montag
bis Sonntag von 13 bis 18 Uhr.
Während der gesamten Besuchszeit
muss ein medizinischer
Mund-Nasen-Schutz
oder eine FFP2-Maske getragen
werden. Die Masken werden
von den Mühlenkreiskliniken
gestellt.
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