Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 5 · 5. Februar 2022
„Verkehrsberuhigt“ ist
noch keine Spielstraße
Ein verkehrsberuhigter Bereich wird durch ein rechteckiges, blaues
Schild gekennzeichnet, auf dem spielende Menschen, ein Haus sowie
ein Auto abgebildet sind. Was muss beachtet werden?
MINDEN. Ein verkehrsberuhigter
Bereich wird oft fälschlicherweise
als „Spielstraße“
bezeichnet, stellt die Verkehrsbehörde
der Stadtverwaltung
Minden klar und
weist auf die aktuell geltenden
Regeln hin.
Das blaue Schild mit spielenden
Menschen, Haus und
Auto: Wohl alle Verkehrsteilnehmer
haben dieses Schild
schon mal gesehen. Aber wissen
sie auch, welche Verkehrsregeln
gelten? Hier ein
kurzer Überblick über die
Eigenschaften und Verkehrsregeln
eines verkehrsberuhigten
Bereichs.
Zuallererst werden verkehrsberuhigte
Bereiche anders
gestaltet als andere Straßen.
Bei der Gestaltung werden
besondere Materialien
und Bauweisen verwendet. Es
gibt im Regelfall keine Bordsteine
und keine Gehwege und
die Oberfläche wird nicht asphaltiert,
sondern gepflastert.
Außerdem werden
Bauminseln und Pflanzenbeete
angelegt, um so die Aufenthaltsqualität
zu erhöhen.
Verkehrsberuhigte Bereiche
unterscheiden sich aber
nicht nur optisch von anderen
Straßen, sondern auch
bezüglich der Verkehrsregeln.
In einem verkehrsberuhigten
Bereich gibt es keine
Trennung der Verkehrsarten.
Das bedeutet, alle Verkehrsteilnehmer
nutzen dieselbe
Fläche, denn Gehweg
und Fahrbahn sind optisch
nicht voneinander abgegrenzt.
Dennoch ist zu beachten,
dass die Verkehrsarten
keinesfalls gleichberechtigt
sind. Fußgänger haben
Vorrang und dürfen verkehrsberuhigte
Bereiche in
ihrer ganzen Breite benutzen.
Wer ein Fahrzeug führt,
darf den Fußgängerverkehr
weder gefährden noch behindern,
wenn nötig, muss gewartet
werden. Fahrzeuge in
verkehrsberuhigten Bereichen
dürfen jedoch durch
Fußgänger auch nicht unnötig
behindert werden. Sollten
zum Beispiel gerade Kinder in
einem verkehrsberuhigten
Bereich spielen und es nähert
sich ein Auto, müssen die
spielenden Kinder eine Fahrgasse
bilden und das Fahrzeug
vorbei lassen.
„Da Kinder Geschwindigkeiten
und Bremswege meist
noch nicht richtig einschätzen
können, ist es wichtig,
besonders aufmerksam zu
sein und das richtige Tempo
einzuhalten“, so die Verkehrsbehörde.
Wer in einem
verkehrsberuhigten Bereich
ein Fahrzeug führt, muss mit
Schrittgeschwindigkeit fahren.
Dies gilt sowohl für
Kraftfahrzeuge, als auch für
Fahrräder. Für Schrittgeschwindigkeit
gibt es in der
Straßenverkehrsordnung jedoch
keine Definition. Auch
die Rechtsprechung ist sich
bei diesem Thema nicht einig.
Das hat zur Folge, dass die
Oberlandesgerichte in den
verschiedenen Bundesländern
– teilweise auch innerhalb
eines Bundeslandes – zu
unterschiedlichen Ergebnissen
kommen. Folgt man dem
aktuellsten Urteil aus Nordrhein
Westfalen, so spricht
man bei bis zu 10 km/h von
Schrittgeschwindigkeit.
Wenn diese Geschwindigkeit
in verkehrsberuhigten Bereichen
nicht eingehalten wird
droht ein Bußgeld.
Weiterhin gibt es auch für
den ruhenden Verkehr
Besonderheiten, die beachtet
werden müssen. In verkehrsberuhigten
Bereichen darf
ausschließlich in gekennzeichneten
Flächen geparkt
werden. Die Nutzung dieser
Flächen kann allerdings
durch den Einsatz von Verkehrszeichen
beschränkt
werden, so dass die Parkfläche
zum Beispiel nur für bestimmte
Verkehrsarten oder
für eine bestimmte Zeit freigegeben
ist. Außerhalb der
gekennzeichneten Flächen ist
das Halten nur zum Ein- oder
Aussteigen sowie zum Beund
Entladen erlaubt, solange
dadurch niemand behindert
oder gefährdet wird.
Zudem gelten besondere
Vorfahrtsregeln bei dem Herausfahren
aus einem verkehrsberuhigten
Bereich.
Dass der Bereich endet, ist an
dem durchgestrichenen blauen
Schild zu erkennen. Wer
aus einem solchen Bereich
herausfährt, muss den Fahrzeugen
auf der durchgehenden
Fahrbahn sowie Fußgänger
vor der Ausfahrt Vorfahrt
gewähren. Es gelten somit die
gleichen Vorfahrtsregelungen
wie beim Verlassen eines
Grundstückes. Wichtig zu
wissen: Das Verkehrszeichen
325.2 „Ende eines verkehrsberuhigten
Bereichs“ muss
nicht unmittelbar an der Einmündung
aufgestellt sein,
damit diese Vorfahrtsregeln
gelten. Das Verkehrsschild
kann auch bis zu 30 Meter von
der Einmündung entfernt
stehen.
Und was ist eine „Spielstraße“?
Eine Spielstraße ist
mit den Verkehrszeichen 250
„Verbot für Fahrzeuge aller
Art“ und das Zusatzzeichen
„Kinderspielen auf der Fahrbahn
und auf dem Seitenstreifen
erlaubt“ gekennzeichnet.
Die Spielstraße ist
somit allein für spielende
Kinder und Fußgänger gedacht.
Weder motorisierte
Fahrzeuge noch Fahrradfahrer
dürfen in einer Spielstraße
fahren oder parken. Spielstraßen
sind in Deutschland
extrem selten zu finden und
werden meistens nur zeitlich
begrenzt eingerichtet.
Verkehrsberuhigt:Spielenerlaubt,aberkeine„Spielstraße“.
Foto: stock.adobe/Inge
”Spielende Kinder
müssen eine Fahrgasse
bilden und Autos vorbei
lassen.“
Echte Spielstraßen gibt es
extrem selten
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