Für Sarg, Urne und Co.
gelten besondere Regeln
Die Beschaffenheit von Urnen und Särgen wird in den einzelnen Bundesländern
sehr unterschiedlich geregelt. Häufig erscheinen die entsprechenden
Vorschriften jedoch uneindeutig und wenig konkret.
Viele Bundesländer machen
in ihren Bestattungsgesetzen
bzw. -verordnungen keine
Vorschriften zum Material
von Urnen. Sind Regelungen
vorhanden, bleiben sie oft
recht vage. So verlangt Bayern
eine „feste Urne“, in Baden
Württemberg sollen sie
„aus festem Material“ sein.
Letzteres gilt auch in Berlin,
wobei das Behältnis darüber
hinaus „nicht aus schwer vergänglichen
Stoffen hergestellt“
sein darf. Spezielleren
Vorschriften gibt es manchmal
nur für „Naturbestattungen“
(zum Beispiel in Baden
Württemberg „biologisch
abbaubar“, in Sachsen
„leicht verrottbar“) oder für
Seebestattungen, bei denen
die Wasserlöslichkeit im Vordergrund
steht. Ebenso die
Materialbeschaffenheit von
Urnen, die oberirdisch (zum
Beispiel in Urnenwänden)
beigesetzt werden, oder von
„Überurnen“ wird in einigen
Bundesländern gesondert geregelt.
Ähnlich unübersichtlich ist
die Situation bei Särgen. Häufig
ist Holz vorgeschrieben,
manchmal Materialien mit
ähnlichen Eigenschaften,
zum Beispiel in Rheinland-
Pfalz ein „fester Werkstoff“,
der „nicht schwer verrottbar
ist“. Zum Teil gibt es Unterschiede
zwischen Särgen für
die Erd- und für die Feuerbestattung,
zum Teil gelten
spezielle Vorschriften nur für
den Transport von Leichnamen.
Manche Bundesländer wie
Bremen oder Nordrhein-
Westfalen machen für das
Material von Urnen und Särgen
gemeinsame Vorgaben,
die insbesondere auf die Vergänglichkeit
bzw. Verrottbarkeit
innerhalb bestehender
Ruhefristen eingehen. Solche
und ähnliche Regelungen, die
auf das Vermeiden einer Bodenbelastung
durch Schadstoffe
abzielen, wurden in den
letzten Jahren verstärkt in die
Bestattungsgesetze und -
verordnungen aufgenommen.
„Grundsätzlich ist zu begrüßen,
wenn die Bundesländer
im Sinne des Umweltschutzes
Vorgaben zu den
Urnen- und Sargmaterialien
erlassen. Mehr Eindeutigkeit
wäre jedoch im Sinne der Bürger
und der Hersteller“,
merkt dazu Christoph Keldenich,
Vorsitzender von Aeternitas
e.V., der Verbraucherinitiative
Bestattungskultur
an. Bei den Begriffen
beobachtet er eine unübersichtliche
Vielfalt, bei den Regelungen
reicht das Spektrum
von nicht vorhanden
über lückenhaft bis hin zu
sehr speziell und im Detail
verwirrend.
Die Anforderungen an Sarg und Urne sind in den Bestattungsgesetzen
und -verordnungen der Bundesländer
festgehalten. Foto: Aeternitas
Was leistet eine gute Vorsorge?
Interview mit Hermann Hubing vom Institut für Bestattungskultur
In einem Gespräch erläutert
Hermann Hubing, Geschäftsführer
des Deutschen Instituts
für Bestattungskultur,
worauf es bei der Wahl der
richtigen Bestattungsvorsorge
ankommt.
Frage: Herr Hubing, worauf
kommt es bei einer guten Bestattungsvorsorge
an?
Wie bei den meisten wichtigen
Dingen darauf, dass ich
mich rechtzeitig darum kümmere.
Ziel sollte sein, dass für
den „Tag X“ alles geregelt ist
unddasBegräbnisunddieZeit
danach alles so abläuft, wie
man sich dies wünscht.
Die meisten Menschen denken
nicht gerne über das
eigene Lebensende nach. Wie
fängt man am besten damit
an?
Am besten, indem man Kontakt
zum Bestatter seines
Vertrauens aufnimmt, beziehungsweise
sich einen solchen
sucht. Dessen fachkundige
Beratung hilft, diese,
menschlich ja vollkommen
nachvollziehbare, Hemmschwelle
zu überschreiten. Es
hilft auch, sich klarzumachen,
dass alles, was man
selbst aktiv bestimmen und
einleiten kann, am Ende die
eigenen Hinterbliebenen entlastet.
Ist es sinnvoll, auch die Angehörigen
frühzeitig einzubinden?
Absolut sinnvoll. Erstens
nimmt es auch den Angehörigen
einiges an Sorgen, wenn
sie wissen, dass sie sich um
eine würdige Bestattung nicht
mehr kümmern müssen. Zudem
erfahren sie, wie man
sich selbst die Beerdigung,
Trauerfeier, Grabpflege et cetera
wünscht. Dann können
sie aktiv mitgestalten und
später im Sinne des Verstorbenen
handeln.
Wie wichtig ist diese Leitidee
der Mitbestimmung an
der eigenen Beerdigung?
Aus der Erfahrung heraus
würde ich sagen, sehr wichtig.
Die meisten haben eine
Vorstellung, wie sie bestattet
werden wollen. Es ist daher
nur folgerichtig auch dafür zu
sorgen, dass diese Vorstellung
auch Wirklichkeit wird.
Wie geht das am besten?
Wenn man wirklich sichergehen
möchte, dass die eigenen
Vorstellungen umgesetzt
werden, empfiehlt es
sich, das Totenfürsorgerecht
testamentarisch an seinen
Bestatter zu übertragen. Dann
bleibt nur noch, das Finanzielle
zu klären.
Dabei hilft eine Bestattungsvorsorge?
Unbedingt, denn mit einer
guten Vorsorge kann ich sicherstellen,
dass für ein würdiges
Begräbnis, das ganz
meinen Vorstellungen entspricht,
auch genug finanzielle
Mittel zur Verfügung
stehen. Auch das entlastet die
Hinterbliebenen nicht unerheblich.
WS−606813_A
Entscheidung bestätigt:
Das zählt als Grabmal
Höchstbreite nicht überschreiten
Nach einem Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts
Münster dürfen mehrere Einzelgrabsteine
gemeinsam die
für ein Grabmal vorgegebene
Höchstbreite nicht überschreiten.
Im vorliegenden
Fall wurden drei Grabzeichen
auf einer Grabstätte als
gestalterische Einheit betrachtet.
Einem beklagten Friedhofsträger
hat das nordrheinwestfälische
Oberverwaltungsgericht
(OVG) in Münster
Recht gegeben (Aktenzeichen:
19 A 4386/18, vom
15.06.2021). Schreibt eine
Friedhofssatzung für bestimmte
Grabstätten eine
Höchstbreite für Grabmale
vor, darf diese Vorgabe in der
Regel nicht dadurch umgangen
werden, dass mehrere
einzelne, jeweils schmalere
Grabsteine aufgestellt werden.
Der Friedhofsträger hatte
die Inhaber einer Grabstätte
aufgefordert, zwei zusätzliche,
eng neben dem ursprünglichen
Grabzeichen
errichtete und nicht im Vorfeld
genehmigte Steine wieder
abzubauen. Mit dem Beschluss
bestätigte das OVG
eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf.
Im behandelten Fall bestimmt
die Satzung für die
betreffende Wahlgrabstätte,
dass Grabmale höchstens eine
Breite von 1,40 Meter aufweisen
dürfen. Da die drei
einzelnen Steine zusammen
2,20 Meter umfassen, liegt
laut dem Beschluss ein Verstoß
gegen die Friedhofssatzung
vor. „Zu berücksichtigen
ist dabei unter anderem,
dass das Grab sich in einem
Feld mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften
befindet“,
erläutert Christoph Keldenich,
von Aeternitas e.V.
Die Würde des Menschen ist der Maßstab für unser Handeln!
BESTATTUNGEN
ROLF WEHRMANN
Grille 1
32423 Minden
☎ 0571.32600
www.bestattungen-minden.de
Rolf Wehrmann, Bestatter seit 1996.
Gespräche zu Trauerfall oder Vorsorge
auch gerne bei Ihnen zu Hause . . .
Bestattungskosten-Berechnung auch telefonisch – sofort, umfassend, unverbindlich!
WS−605915_A
Blumenhaus
VAN DER MEYDEN
Moderne Floristik für jeden Anlass
Gartengestaltung + Pflege
Trauerfloristik · Grab-Neuanlagen
Jahres- und Dauergrabpflege
mit über 40-jähriger Erfahrung
Hohenstaufenring 29 (Haupteingang Südfriedhof), Minden
Telefon und Fax (05 71) 2 24 17
WS−605918_A
Kolumbarium St. Mauritius Minden
Pauline-von-Mallinckrodt-Platz 3
32423 Minden · Tel. 0571 - 83764100
www.kolumbarium-minden.de
Täglich geöffnet von 10 – 17 Uhr
Die Urnenbegräbnisstätte im Zentrum Mindens
Erd-, Feuer und
Seebestattungen,
Überführungen,
Erledigung sämtlicher
Formalitäten,
Bestattungsvorsorge
Bestattungshaus
Inh. Marcus Sill
Begleitend an Ihrer Seite
BESTATTUNGEN
Tradition seit 1950.
Telefon:
64 60144
Hämelstraße 10 | 32425 Minden
www.tischlerei-grannemann.de
Kruse-Köster e. K.
Parkweg 16
32457 Porta Westfalica
Beratung, Betreuung
und Hilfe
beim Trauerfall
BESTATTUNGEN
Tag u. Nacht dienstbereit
Tel. 0571/71201 und 710560
www.kruse-koester.de
Bestatter@t-online.de
Dennis Rautmann
Bestattermeister
Zur Klanhorst 45
Petershagen-Raderhorst
Telefon 0 57 26 -3 87
Inh. Thorben Wehrmann
Wir helfen, beraten und betreuen seit 1953
Holzweg 2
32423 Minden
0571 / 31 62 8
info@heinrichsmeier-bestattungen.de
www.heinrichsmeier-bestattungen.de
-Anzeigensonderveröffentlichung-
Rat & Hilfe im Trauerfall
Kompetente Partner in schweren Zeiten
Petershagen-Wietersheim
Vogelpohl 44
Telefon 0 57 02 / 95 04
www.sill-bestattungshaus.de
Minden-Dankersen
Wupperstraße 6
Telefon 05 71/3 38 70
www.belte-bestattungshaus.de
WS−604653_A
WS−605889_A
WS−605913_A
WS−606743_A
WS−606792_A
WS−606873_A