Nummer 44 · 5. November 2022 Wochenblatt für den Mühlenkreis · Weserspucker
Blick ins Innere eines Automaten: Michael Diekmann, Techniker beim Automatenmuseum, erklärt die Funktionsweise
eines „einarmigen Banditen“.
Echte Leckerbissen für Technik-Fans
„Tag der offenen Automatentür“ in Espelkamp am 12. November von 11 bis 18 Uhr
ESPELKAMP. Automaten erzählen
immer auch Geschichten.
Während die Popkultur
heutzutage von Streaming-
Anbietern geprägt wird, kam
diese Bedeutung in den 1950-
er und 1960er-Jahren den
Musikboxen zu. Für zehn
Pfennig konnte bei Musikboxen
das Lieblingslied ausgewählt
und gespielt werden.
Schon damals wurde auf ein
Musikarchiv von bis zu 100
Titeln zugegriffen. Welche
technischen Voraussetzungen
erfüllt sein mussten, damit
der passende Song ausgewählt
und in der richtigen
Länge gespielt wurde, werden
Matthias Diekmann und
Ingo Rosenbrock am Samstag,
12. November, im Espelkamper
Automatenmuseum
erläutern. Zwischen 11 und 18
Uhr findet dort der „Tag der
offenen Automatentür“ statt,
an dem die Museumstechniker
die Funktionsweise der
mechanischen Klassiker beleuchten
und Gäste einen
Blick in das Innenleben der
Automaten erhaschen können.
„An ausgewählten Beispielen
werden wir zeigen, wie
durchdacht und komplex die
Automaten damals schon waren“,
erklärt Museumsleiter
Sascha Wömpener. „Technikliebhaber
werden voll auf
ihre Kosten kommen.“ Den
Aktionstag richtet das Automatenmuseum
bereits zum
achten Mal aus. Die Führungen
der Museumstechniker
finden um 12 und 15 Uhr statt,
eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnahme an der
Führung kostet pro Person 8
Euro, für Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahren ist sie
kostenlos. Anmeldungen
werden unter (05743) 93 18
222 oder anmeldung@deutsches
automatenmuseum.de
entgegengenommen.
Stadt verklagt Land NRW
wegen Abstufung
Gerichtstermin wegen der Vlothoer Straße
BAD OEYNHAUSEN. Die Stadt
BadOeynhausenunddasLand
Nordrhein-Westfalen treffen
am Montag, 14. November,
um 9.30 Uhr bei einer Verhandlung
vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht in
Minden aufeinander.
Wie der Terminvorschau
des Verwaltungsgerichts
Minden für den Monat November
zu entnehmen ist,
wendet sich die klagende
Stadt gegen die Abstufung
zweier Teilstrecken der Landesstraße
N546 (Vlothoer
Straße) in ihrem Stadtgebiet
zur Gemeindestraße und damit
mittelbar gegen den
Übergang der Straßenbaulast
für diese Teilstrecke auf sie.
Das die Abstufung verfügende
Verkehrsministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
begründet diese mit der
geänderten Verkehrsbedeutung
der Vlothoer Straße nach
Eröffnung der Nordumgehung
der A30 in Bad Oeynhausen.
Die Klägerin vertritt
dagegen die Auffassung, die
Vlothoer Straße habe hierdurch
nicht ihren Charakter
als Landesstraße und auch
nicht ihre Bedeutung für den
überregionalen Verkehr verloren.
Im weiteren Verlauf der
ehemaligen Stadtautobahn
zwischen Einmündung Dehmer
Straße und Kreuzung Eidinghausener
Straße/Steinstraße
gestaltet sich die Situation
anders. Denn in diesen
ebenfalls von einer Abstufung
zur Gemeindestraße
betroffenen Bereich liegt dies
sehr wohl im Interesse der
Stadt Bad Oeynhausen. Auf
diesem Abschnitt soll eine
Neugestaltung mit dem Bau
des ersten Abschnitts des
Radschnellwegs OWL (RS3)
als zentralem Element umgesetzt
werden. mcs
Fördergelder für Kultur
BAD OEYNHAUSEN. Auch für
das Jahr 2023 stehen Fördermittel
des Kreises Minden-
Lübbecke für Kulturprojekte
zur Verfügung. Ab sofort können
Kulturschaffende und -
initiativen Förderanträge bei
der Kreisverwaltung einreichen.
Antragsfrist ist der 31.
Dezember 2022, Anfang Februar
entscheidet dann eine
Jury.
Das Antragsformular steht
als Download auf der Internetseite
www.minden-luebbecke.
de/Region/Kultur.
Mit Impfung schützen
Wer ältere oder kranke Menschen versorgt, sollte sich gegen Grippe
impfen lassen. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt sie
unter anderem auch für Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit
Grunderkrankungen sowie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.
Mehr als vier Millionen Menschen
in Deutschland sind
pflegebedürftig. Über 80 Prozent
von ihnen – ca. 3,3 Millionen–
werden zu Hause
versorgt (Destatis 2019).
Meist sind es nahe Angehörige,
die diese Aufgabe übernehmen,
oft werden sie dabei
auch von Pflegediensten
unterstützt. Daraus ergibt
sich eine riesige Zahl an Personen,
die beruflich oder privat
engen Kontakt mit Pflegebedürftigen
haben. Sie tragen
eine besondere Verantwortung:
Denn die große
Mehrheit der pflegebedürftigen
Menschen ist älter, viele
sind mit einer oder mehreren
Grunderkrankungen belastet.
Das macht sie anfälliger
für ernste Infektionskrankheiten
wie die Grippe
und erhöht außerdem die
Wahrscheinlichkeit für einen
schweren oder im schlimmsten
Fall tödlichen
Krankheitsverlauf. Pflegende
sollten deshalb nicht nur an
die eigene Gesundheit denken,
sondern auch an die der
Hilfsbedürftigen.
Den bestmöglichen Schutz
vor der Grippe bietet die Grippeimpfung.
Die Ständige
Impfkommission (STIKO)
empfiehlt sie unter anderem
für Menschen ab 60 Jahren,
Menschen mit Grunderkrankungen
sowie Bewohner von
Alten- und Pflegeheimen.
Aber auch allen, die im selben
Haushalt lebende oder
von ihnen betreute Personen
mit erhöhtem Risiko durch
eine Ansteckung gefährden
könnten, rät die STIKO zur
Grippeimpfung. Damit lässt
sich die Sicherheit älterer oder
kranker Menschen zusätzlich
verbessern – und natürlich
auch die eigene Gesundheit
schützen. Pflegende Angehörige
sollten sich deshalb
rechtzeitig in der Arztpraxis
oder Apotheke beraten lassen,
welche Grippeimpfung
für sie und ihre Liebsten empfohlen
wird.
Idealer Zeitpunkt für die
Grippeimpfung ist Oktober
bisMitte Dezember, aber auch
jede spätere Impfung bis ins
Frühjahr hinein ist noch
wichtig und sinnvoll. Die Kosten
werden von den gesetzlichen
Krankenkassen getragen.
Da Grippeviren sich
ständig verändern, sollte der
Schutz jedes Jahr erneuert
werden. In diesem Jahr könnte
das besonders wichtig werden.
Denn Fachleute erwarten
möglicherweise stark ansteigende
Infektionszahlen
oder sogar eine schwere Grippewelle.
Sie berufen sich dabei
unter anderem auf Erfahrungen
aus Australien, wo
die Grippesaison im Juni begann
und es bereits eine starke
Grippewelle gab. Als Grund
wird unter anderem der Wegfall
vieler Corona-Maßnahmen
gesehen, beispielsweise
das Tragen einer Maske.
Außerdem ist der Gemeinschaftsschutz
der Bevölkerung
aufgrund zweier milder
Grippesaisons in den Vorjahren
möglicherweise relativ
schwach ausgeprägt. djd
Eine Grippeimpfung kann davor schützen, sich selbst
und andere anzustecken. Foto: djd/Sanofi/Prostock
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