Die Grundsteuerreform greift zwar erst ab 2025 – Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen allerdings schon
jetzt handeln. Symbolfoto: skywalk154 – stock.adobe.com
Eigentümer sind gefragt
Die Reform der Grundsteuer tritt 2025 in Kraft. Das klingt nach viel
Zeit. Aber bis dahin hat die Finanzverwaltung für gut 36 Millionen
Objekte die neuen Bescheide zu erlassen.
Die dafür nötigen Daten – mit
dem Stand auf den 1. Januar
2022 – müssen die Grundeigentümer
daher nach derzeitigem
Stand schon zwischen
1. Juli und 31. Oktober
2022 angeben. Und das elektronisch
per Elster, dem digitalen
Steuerportal.
Holger Freitag, Vertrauensanwalt
des Verbands Privater
Bauherren, erläutert dies:
„Wer also bislang noch in
Papierform mit den Finanzbehörden
verkehrt hat, muss
sich zunächst um die Anmeldung
bei Elster kümmern.
Denn die Ausnahmen von der
Pflicht, die Daten digital anzugeben,
sind eng. Wer die
Frist verpasst, hat damit eine
Steuererklärung nicht rechtzeitig
abgegeben. Das kann zu
Schätzungen der Behörden
führen, die zu Gunsten des
Fiskus ausfallen. Aber auch
zur Festsetzung von Zwangsgeldern,
um so die Daten vom
Eigentümer zu bekommen.
Das ist umso problematischer,
als in einigen Ländern
keine Einzelaufforderungen
zur Angabe der Daten versendet
werden. Dort genügen
öffentliche Bekanntmachungen.“
Freitag weist darauf hin,
dass man sich nicht darauf
verlassen sollte, dass die Behörden
ab Juli erst einmal
reichlich Datensätze zum
Verarbeiten haben und mit
säumigen Nachmeldern zunächst
einmal nachsichtig
umgehen werden. Besser, so
Freitag, man stellt die nötigen
Daten jetzt zügig zusammen
und meldet sie digital vor
Ende Oktober.
Die zu beschaffenden Daten
variieren je nach Bundesland.
Welche Daten von den
Grundeigentümern also konkret
benötigt werden, bringt
man am besten beim eigenen
Grundsteuerfinanzamt in Erfahrung.
Auch im Internet
sind ab Ende 2021 von den Finanzverwaltungen
zunehmend
entsprechende Informationen
veröffentlicht worden.
Aufwendiger, nicht nur in
zeitlicher Hinsicht, kann vor
allem die Beschaffung
folgender Daten sein: Grundbuchangaben,
Bodenrichtwert
und Wohnfläche. Wer
kein Grundbuchblatt zur
Hand hat, erhält als Eigentümer
die Daten vom Grundbuchamt
auf Antrag in Kopie
zugesendet. Das kann durch
den erwartbaren Andrang bei
den Ämtern am Ende wegen
ausufernder Bearbeitungszeiten
zu eigenen Fristproblemen
führen. Zur Not, so
Holger Freitag, sollte man
zum Amt gehen und Einsicht
nehmen, um vor Ort eine Kopie
entsprechend schneller zu
erhalten.
Die Bodenrichtwerte sind
zwar über die Internetseiten
der jeweiligen Landesverwaltungen
schnell recherchierbar,
die alle ein Bodenrichtwertinformationssystem
(BORIS) vorhalten. Doch werden
die Daten spät aktualisiert
– und auch für den Bodenrichtwert
gilt der 1. Januar
2022 als Stichtag. Zudem
gibt es auch Grundstücke in
einigen Ländern, die nicht in
diesem System erfasst sind.
Hier hilft dann nur die Nachfrage
des Eigentümers direkt
bei seinem zuständigen Gutachterausschuss.
Auch dort
ist wegen des zu erwartenden
Andrangs mit längeren
Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Wer die Wohnfläche mit
Stand 1. Januar 2022 nicht parat
hat, etwa weil der Anbau
eines Wintergartens den
Wohnraum jüngst vergrößert
hat, muss im Zweifel messen.
Die Herausforderung
hierbei: was genau zur Wohnfläche
zählt und was nicht, regeln
die Länder teilweise
unterschiedlich. Also kann
hier eine genaue Erkundigung
nach den einschlägigen
Bestimmungen notwendig
werden, für die man sich am
besten wieder an die zuständige
Grundsteuer-Finanzverwaltung
wendet. Und wer
messen lassen will, benötigt
dafür nicht nur Geld, sondern
auch den entsprechenden
Vorlauf, damit die Daten
noch rechtzeitig parat sind.
Auch wenn die Abgabefrist
ggf. noch verschoben oder
verlängert wird: die Daten
müssen absehbar elektronisch
mitgeteilt werden. Je
früher man alles zusammenstellt,
desto stressfreier läuft
es. Ziel der Reform ist eine gerechtere
Behandlung der
Steuerschuldner – manche
Eigentümer werden also ab
2025 auch entlastet werden.
VPB
Eigentümer müssen
Daten bis 31.10. abgeben
Gut für die Haushaltskasse und gut fürs Klima
Strompreisanstieg: So lässt sich der Energieverbrauch im Alltag drosseln
Die Strompreise auf dem
Energiemarkt sind explosionsartig
gestiegen. Nach
Ansicht von Experten wird es
auch dieses Jahr keine durchgreifende
Entspannung geben.
Die Gründe für die exorbitanten
Preiserhöhungen
sind vielfältig: Zum einen ist
die weltweite Nachfrage nach
Energie nach dem Abflauen
der Pandemie wieder deutlich
gewachsen. Zudem muss
ein großer Teil des Strombedarfs
aus Gaskraftwerken gedeckt
werden. Und Erdgas ist
teuer, deshalb ist der Preis,
den Stromanbieter an der
Strombörse bezahlen müssen,
so hoch. Ein Übriges tun
schließlich noch die weltweit
wachsenden politischen
Spannungen.
Die hohen Strompreise belasten
jeden Haushalt, Verbraucher
mit einem niedrigen
Einkommen sind besonders
betroffen. „Mit ein paar
einfach umsetzbaren Maßnahmen
können private
Haushalte gegensteuern und
damit nicht nur ihr Budget
entlasten, sondern auch einen
Beitrag zum Klimaschutz
leisten“, so Ralph Kampwirth
vom Ökostromanbieter
LichtBlick. Kampwirth verweist
in diesem Zusammenhang
vor allem auf die Tipps
des Umweltbundesamtes
(UBA) zum Energiesparen im
Haushalt. Hier einige Tipps:
1. Kühl- und Gefriergeräte
sind im Dauereinsatz, energiesparende
Geräte schonen
das Budget deshalb besonders.
2. Auch wenn eine Mengenautomatik
bei modernen
Waschmaschinen den Wasser
und Stromeinsatz der
Wäschemenge anpasst: Ein
voll beladenes Gerät wäscht
immer noch am günstigsten
und spart am meisten Energie.
3. Die Umstellung von
herkömmlichen Glühbirnen
auf Energiespar- und LEDLampen
amortisiert sich
schnell. 4. Smart-Home-
Technologien können nicht
nur den Wohnkomfort erhöhen,
sondern auch Stromund
Heizkosten deutlich absenken.
djd
-Anzeigensonderveröffentlichung-
Solarwärme kann die
Energiekosten senken
Dank Sonnenkraft unabhängiger von Gas
Der Krieg in der Ukraine und
die scheinbar ungebremst
steigenden Energiekosten
haben die Verbraucher hierzulande
sehr verunsichert.
Deutschland bezieht rund die
Hälfte seiner Erdgas-Einfuhren
aus Russland. Die Bundesregierung
hat sich nun auf
die Fahnen geschrieben, diese
Abhängigkeit zu verringern
und vor allem die Nutzung
erneuerbarer Energien
wie der Solarthermie zügig
auszubauen. „Solarkollektoren
lassen sich mit jedem erdenklichen
Wärmeerzeuger
kombinieren. So können
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Eigenheimbesitzer ihre bisher
oft noch stark fossil ausgerichtete
Energieversorgung
kostengünstig regenerativ
nachrüsten. Der Verbraucher
wird unabhängiger
von Krisen und Preissprüngen
am Energiemarkt“, weiß
Hauptgeschäftsführer Carsten
Körnig vom Bundesverband
Solarwirtschaft (BSW).
Das Nachrüsten der heimischen
Heizungsanlage mit
Solarthermie wird aktuell
durch attraktive Förderbedingungen
unterstützt –
mehr Infos unter www.sonnigeheizung.
de. djd
Durch flexible Montagemöglichkeiten kann eine solarthermische
Anlage an nahezu alle baulichen Rahmenbedingungen
angepasst werden. Foto: BDH
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