
 
		Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 9 · 5. März 2022 
 VERBRAUCHER-TIPP 
 Verschenken Sie kein Geld! 
 Beachten Sie Ihre Rechte 
 nach einem Verkehrsunfall! 
 Hans-Ulrich Sieweke, 
 Rechtsanwalt und Fachanwalt 
 für Verkehrsrecht, 
 informiert über Rechte als 
 Geschädigter nach einem 
 Verkehrsunfall. 
 Nach einem Verkehrsunfall 
 können sich unter anderem 
 Ansprüche auf Ersatz für 
 folgende Schadenspositionen 
 ergeben: Reparaturkosten, 
 Abschleppkosten, Ab- und 
 Anmeldekosten, Fahrtkosten, 
 Haushaltsführungsschaden, 
 Heilbehandlungskosten, 
 Wertminderung, 
 Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, 
 Rechtsanwaltsgebühren, 
 Restwert, Sachschadenkosten, 
 Schmerzensgeld, Standgebühr, 
 Ansprüche bei Totalschaden, 
 Umbaukosten, 
 Umsatzsteuer, Kostenpauschale, 
 Verdienstausfall. 
 Ihre Ansprüche müssen 
 gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung 
 Ihres 
 Unfallgegners geltend gemacht 
 werden. 
 Ob und in welcher Höhe Ansprüche 
 reguliert werden, 
 entscheiden in der Regel 
 hoch spezialisierte Sachbearbeiter 
 der gegnerischen 
 Haftpflichtversicherung. 
 Hier kommt es darauf an, 
 von Anfang an richtig zu reagieren. 
 Eine unbedachte 
 Formulierung oder ein vorschnelles 
 Einverständnis mit 
 den von der gegnerischen 
 Versicherung vorgeschlagenen 
 Abwicklungsmodalitäten 
 können zu Problemen führen. 
 Sie haben das Recht, 
 einen Rechtsanwalt und 
 einen Sachverständigen ihrer 
 Wahl mit der Schadenabwicklung 
 zu beauftragen. 
 Sind die Forderungen an die 
 gegnerische Versicherung 
 berechtigt, trägt die Versicherung 
 auch die Kosten des 
 Rechtsanwalts und des 
 Sachverständigen. 
 Aber auch bei Verkehrsunfällen, 
 bei denen es auf den 
 ersten Blick so aussieht, dass 
 ein alleiniges Ihrerseitiges 
 Verschulden vorliegt, gibt es 
 gegebenenfalls Möglichkeiten, 
 Sie schadlos zu stellen. 
 Oftmals verbleibt eine Haftung 
 des Unfallgegners aus 
 der Betriebsgefahr seines 
 Fahrzeuges. Ist der Unfallhergang 
 unklar und nicht 
 unstreitig, oder ein Verschulden 
 zu Ihren Lasten 
 nicht vom Gegner beweisbar, 
 kann oftmals eine anteilige 
 Regulierung Ihrer Ansprüche 
 (z.B. zu 25% oder gar 50%) 
 bei der Haftpflichtversicherung 
 Ihres Unfallgegners 
 realisiert werden. 
 Besteht eine Vollkaskoversicherung 
 ist zu überlegen, ob 
 diese in Anspruch genommen 
 wird. Bei einer Mithaftung 
 des Unfallgegners von 
 z.B. lediglich 25% können 
 dann bestimmte Schadenspositionen 
 wie z.B. eine 
 Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung 
 und Ihr Höherstufungsschaden 
 in voller 
 Höhe gegenüber der gegnerischen 
 Haftpflichtversicherung 
 in Ansatz gebracht 
 werden. Dies kann zur Folge 
 haben, dass die gesamten 
 Ansprüche insgesamt von 
 den beteiligten Versicherungen 
 reguliert werden müssen. 
 Ein Gang zum Rechtsanwalt 
 kann sich auch in 
 solchen Fällen lohnen! 
 Ersatzansprüche verjähren 
 in der Regel erst drei Jahre 
 nach dem 31.12. des Jahres, 
 in dem sich der Unfall ereignet 
 hat. 
 KONTAKT: HANS-ULRICH 
 SIEWEKE, RECHTSANWALT 
 UND FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT, 
 DETMOLDER 
 STR. 28, 32545 BAD OEYNHAUSEN, 
 (05731) 3010340, 
 INFO@KANZLEI-SIEWEKE.DE 
 Anwalt Sieweke. 
 Ein Wunderland der Farben heißt eine neue Sonderausstellung zum Werk des finnischen Künstlers 
 und Designers Oiva Toikka, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) vom 13.3. bis zum 28.8.2022 
 in seinem Industriemuseum Glashütte Gernheim in Petershagen zeigt. Die Schau „Wunderland der Farben“ widmet 
 sich vor allem den Entwürfen für Kunstobjekte und Serienfertigung. Ihnen gemeinsam ist eine für das finnische 
 Design bis dato ungewöhnliche Farbigkeit und die Tendenz zu gekonnt imperfekter Gestaltung. 
 Die schwarze Kunst 
 In der kommenden Woche finden im Mindener Museum gleich zwei 
 Veranstaltungen statt, bei denen sich thematisch alles um die Erfindung 
 des Druckens dreht. 
 MINDEN. Die Mittagspausenführung 
 führt die Besucher 
 am Mittwoch, 9. März, von 
 12.45 Uhr bis 13.15 Uhr durch 
 die kleine Ausstellungssequenz 
 „Wie gedruckt“. Am 
 Beispiel von Mindener Stadtansichten 
 werden die Drucktechniken 
 von Holzschnitt 
 und Kupferstich erklärt. Mindener 
 Bibeln und Gesangsbücher 
 aus dem 17. Jahrhundert 
 zeigen, wann der Buchdruck 
 schließlich in Minden 
 Fuß fasste. Familien, die die 
 Drucktechniken zusammen 
 erforschen und ausprobieren 
 möchten, können am Sonntag, 
 13. März, 14 Uhr an einem 
 Eltern-Kind-Nachmittag 
 teilnehmen. Auf einem Rundgang 
 durch die Ausstellung 
 erfahren die Teilnehmer allerhand 
 Wissenswertes über 
 die Geschichte der Druckkunst. 
 Anschließend wird es 
 kreativ: Ausgestattet mit Radiernadel 
 und Radierplatte 
 fertigen sie ihre eigene 
 Druckplatte, die dann an der 
 großen Druckpresse auf 
 Papier abgedruckt wird. Die 
 fertigen Kunstwerke können 
 selbstverständlich mit nach 
 Hause genommen werden. 
 Anmeldungen werden unter 
 (0571) 9724020 oder museum@ 
 minden.de entgegengenommen. 
 Gutenberg erstellt seinen ersten Druck. Ein Nachdruck 
 von 1940 aus dem Mindener Museum. 
 Mit die passenden Azubis finden! 
 Anzeigenschluss: 1. April 
 Neue Ausgabe am 20. Mai 
 Jetzt mitmachen! 
 „azubify“ ist ein Projekt des 
 Mindener Tageblatts, das ausbildende 
 Alle Infos zu azubify unter 
 05 71 / 882-233 
 Firmen und Jugendliche 
 auf der Suche nach einer 
 Ausbildung zielgerichtet zusammenführt. 
 „azubify“ wurde mit 
 dem „World Young Reader Prize“ 
 des Weltverbands der Zeitungen 
 (WAN-Ifra) als „Great Help“ 
 ausgezeichnet. 
 www.azubify.de 
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