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Grundsteuer jetzt! Die Grundsteuer wird neu berechnet: Die Frist läuft noch bis zum 31. Oktober 2022. Mindens Bürgermeister appelliert: Die Abgabe der Erklärung bitte „nicht auf die lange Bank schieben“. MINDEN. In wenigen Wochen endet für alle Grundstückseigentümer in der Bundesrepublik Deutschland die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bisher liegen die Rückläufe deutlich hinter den Erwartungen, so das NRWFinanzministerium. Daher unterstützt der Städtetag NRW einen erneuten Appell zurAbgabederFeststellungserklärung. „Die Mitglieder des Städtetages, so auch die Stadt Minden, wurdengebeten, den Aufruf über die lokalen Medien an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Dem sind wir gerne gefolgt“, so Bürgermeister Michael Jäcke. Die Grundsteuer stelle neben der Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmen der Städte und Gemeinden dar, so der Städtetag NRW in seiner Mitteilung. Damit werden in MindenzumBeispiel vielesoziale Leistungen, der Betrieb von Kitas und Schulen sowie Kultur-Einrichtungen wie das Stadttheater, das Museum und die Stadtbibliothek und auch die Jugendhäuser und Begegnungszentren finanziert, ergänzt Stadtkämmerer Norbert Kresse. Nach einemUrteil des Bundesverfassungsgerichtes ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Steuer. Dafür müssen Haus- und Grundstückseigentümer bis zum31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung)bei ihremFinanzamt abgeben. „Die im Grundsteuerportal hinterlegtenDatengebendenStandder Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig“, erklärt das Finanzministerium NRW. Grundsteuer B haben Eigentümer von Häusern, WohnungenundGebäudenan die jeweilige Kommune zu entrichten. Grundsteuer A wird für Land- und Forstvermögen erhoben. „Die Grundsteuer ist derzeit ein großes Thema in der Bevölkerung, weil sie zwingend neu berechnet werden muss. Und dabei ist es wichtig, dass alle hierbei mithelfen“, appelliert Bürgermeister Michael Jäcke. Ein weiterer Tipp: „Schieben Sie die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben Sie die Erklärung baldmöglichst ab.“ Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Abdem1. Januar2025 istder neu festzustellende Grundsteuerwertmaßgeblichfürdie zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Alle wichtigen Informationen für die Feststellung des Grundsteuerwerts finden die Eigentümerinnen und Eigentümer auf der digitalen Informations-Plattformder Finanzämter unter www.grundsteuer.nrw.de . Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen, die in das Formular zum Flurstück eingetragen werden müssen, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über diese Plattform zu erreichen. arüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Zudem sind Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung und ein umfangreiches FAQmit Antworten auf die häufigsten Fragen auf demPortal zu finden. Anfängliche technische Probleme mit dem Portal ELSTER seien ausgeräumt, so das NRW-Finanzministerium. Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hotline des Finanzamtes Minden ist unter der Rufnummer (0571) 804-1959 zu erreichen. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise: unbebaute Grundstücke, • Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen), betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum) Im Mai und Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten mit Daten und Informationen, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden. Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, können die Daten auch imdigitalenGrundsteuerportal abgerufen werden. Dies ist erreichbar unter www.grundsteuer.nrw.de. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig. Möglichkeiten der Abgabe: OnlinemitELSTER:www.elster.de; elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten. Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt. Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal gibt es hier: www.grundsteuer.nrw.de Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Minden unter (0571) 804-1959. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Etwas mühsam vielleicht, aber Bürgerpflicht für Eigentümer von Grund und Boden: die Abgabe zur Grundsteuerreform. Foto: stock.adobe/mapo ”Mit der Grundsteuer werden in Minden zum Beispiel viele soziale Leistungen sowie der Betrieb von Kitas und Schulen finanziert.“ Von Raum und Zeit im Wandelkonzert Mittelalter-Ensemble Nimmersêlich im Dom: Freikarten gewinnen! MINDEN. Das renommierte Leipziger Mittelalter-EnsembleNimmersêlichtritt am Samstag, 1. Oktober, um 19 Uhr, und am Sonntag, 2. Oktober, um 16 Uhr auf Einladung des Dombau-Vereins Minden (DVM) bei zwei Wandelkonzerten im Mindener Dom auf. Der Weserspucker verlost für jedes Konzert jeweils zweimal zwei Eintrittskarten. Wer gewinnen möchte: Einfach eine E-Mail, Stichwort „Dom-Konzert“, mit dem Wunschtermin senden an Redaktion@Weserspucker.de. 1999 gegründet, begeisterte das Ensemble bereits in Minden, aber auch auf Festivals und Konzerten in ganz Deutschland und dem Ausland. Mit dem eigens an die Räume des Mindener Doms angepassten Programm„Von Raum und Zeit“ wandeln Quintett und Publikum auf drei Stationen vom Paradies über den Hochchor in den Kreuzgang durch den Dom und erleben, wie sich die unterschiedliche Akustik der Räumlichkeiten auf die Wahrnehmung der Musik auswirkt. Im Repertoire hat das Ensemble, das viele der historischen Instrumente selbst baut, eine Vielfalt verschiedener mittelalterlicher Musikstile und Epochen, sowie konzeptionelle Arbeiten. Bei dem Wandelkonzert stehen an allen Stationen Sitzmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen und Eintrittskarten gibt es online unter www.dvm-event.de oder im Besucherservice des Domschatzes Minden, Kleiner Domhof 24. Im Repertoire hat das Ensemble eine Vielfalt mittelalterlicher Musikstile und Epochen. Samsung Galaxy Tab bereits ab 1€* Zuzahlung Apple iPad bereits ab 99€* Zuzahlung * I NFORMI E R T I N DEN HE R B S T Die monatlichen Preise beinhalten den jeweils gültigen Bezugspreis von MT Digital für Neukunden. Es wird zu Vertragsbeginn eine einmalige Zuzahlung, abhängig von der Gerätewahl, erhoben. Ändern sich im Vertragszeitraum die Preise der Bundle-Komponente „MT Digital“, so ändert sich der monatliche Gesamtbezugspreis des Bundles entsprechend. Preisänderungen von MT Digital werden „In eigener Sache“ redaktionell angekündigt. Der Preis für die monatliche Bundle-Komponente „Tablet“ bleiben im Vertragszeitraum unverändert. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises über die Mindestvertragslaufzeit von  Monaten geht das Tablet als Eigentum an den Käufer über. Der Bundle-Vertrag wird nach Ablauf der  Monate in ein Digital-Abo zum jeweils gültigen Bezugspreis überführt, das mit einer Frist von  Tagen monatlich kündbar ist (Schriftform). Alle Preise inkl. MwSt. Es gelten die unter mt.de/bundle im Bestellformular veröffentlichten AGB. Das Angebot gilt nur innerhalb des Verbreitungsgebiets des Mindener Tageblatts, nur solange der Vorrat reicht und nur einmal pro Haushalt. Lieferzeit  –  Werktage. Bitte beachten Sie: WLAN oder eine Mobilfunkverbindung ist Voraussetzung für die Nutzung von MT Digital. Sie sind nicht Bestandteil des Bundles. Dadurch können je nach Modell und Tarif weitere Kosten entstehen. Bestands-Abonnenten der gedruckten Zeitung (Voll- oder Teilbezug) können auf Wunsch ohne Einhaltung bestehender Kündigungsfristen in ein Abonnement „MT-Bundle“ wechseln. Es gelten die Konditionen entsprechend eines Neukunden. Kontakt zum Wechseln: siehe oben. Mindener Tageblatt | Bruns Verlags-GmbH & Co. KG | Obermarktstraße  –  |  Minden mt.de/bundle Wir beraten Sie gerne: Tel.  /  -  E-Mail vetrieb@mt.de MT Digital bietet Ihnen ✔Digitale Ausgabe der Zeitung ✔MT ePaper, MT+ & MT Archiv frei ✔MT-Abend-ePaper ab  Uhr lesen ✔MT ePaper per Browser oder App ✔Fünf Zugänge inklusive Hier Vorteilspreis sichern: Jetzt MT Digital mit Wunsch-Tablet sichern! WS−633821_A Weserspucker · Wochenblatt für den Mühlenkreis Nummer 38 · 24. September 2022

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