Schnelles Handeln wichtig
Nach einem Verkehrsunfall
Verkehrsteilnehmer sollten wissen, wie sie sich nach einem Unfall zu verhalten haben.
Dazu gehört auch die Absicherung der Unfallstelle. Foto: Dekra
Sachverstand zahlt sich immer aus
Neutrales Expertenwissen im Ernstfall wichtig: Gutachten zu Fahrzeugschäden
Wer den Schaden hat, sollte
seine Rechte kennen! Nach
einem Verkehrsunfall ist eine
präzise und sorgfältige Beurteilung
der Fahrzeugschäden
entscheidend.
Dabei sollte man sich auf
das Knowhow eines Kfz-
Sachverständigen verlassen.
Dieser ermittelt umfassend
und neutral die Kosten für die
Reparatur des Fahrzeugs. Das
erstellte Kfz-Gutachten dient
dabei vor allem als Regulierungsgrundlage
und macht
sich so direkt bezahlt.
Das Schadengutachten ist
das Standardprodukt bei Unfallschäden
an Fahrzeugen.
Schadengutachten werden
sowohl bei Haftpflicht- als
auch bei Kaskoschäden erstellt.
Auf Grundlage der jeweiligen
Haftpflicht- oder
Kaskobedingungen ermitteln
die Sachverständigen alle zur
Beweissicherung und für eine
Schadenregulierung erforderlichen
Angaben. Schadengutachten
dienen zur Klärung
von Sachverhalten sowie
der Sicherung von Ansprüchen.
Das Schadengutachten
ist umfassend, verkehrsfähig
und prozesstauglich,
es enthält neben Bildern
verbale Schadenbeschreibungen
und Angaben zu Plausibilität,
Vorschäden,
Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.
Es gibt viele Gründe, die dafür
sprechen einen unabhängigen
und neutralen Kfz-
Sachverständigen einzuschalten
und ein Schadengutachten
erstellen zu lassen.
Grundsätzlich dienen Schadengutachten
zur Klärung
von Sachverhalten sowie der
Sicherung von Ansprüchen.
Des Weiteren dienen die von
einem Sachverständigen erstellten
Gutachten der Feststellung
des tatsächlichen
Schadenumfanges nach
einem Verkehrsunfall sowie
der Beweissicherung.
Bei einem nicht selbst verschuldeten
Unfall gilt: Bei
einem Haftpflichtschaden
trägt grundsätzlich die Versicherung
des Unfallverursachers
die zur Unfallabwicklung
erforderlichen Kosten.
Hierzu zählen unter anderem
auch die Kosten für ein
Schadengutachten des beschädigten
Fahrzeuges. Ausnahme:
Bagatellschaden
unter 750 Euro.
müssen
die Beteiligten den
Ort des Geschehens
schnellstmöglich
absichern und den
nachfolgenden
Verkehr warnen,
um einen Folgeunfall
zu verhindern.
Gibt es Verletzte, sind die Unfallbeteiligten,
aber auch am
Unfallort Eintreffende verpflichtet,
Erste Hilfe zu leisten.
So sieht es das Gesetz vor.
Als Unfallbeteiligte gelten in
dem Zusammenhang alle
Personen, deren Verhalten in
irgendeiner Weise dazu beigetragen
hat oder haben
kann, den Unfall zu verursachen.
Gemäß den Berichten von
Einsatzkräften scheinen viele
Menschen der Ansicht zu
sein,dass die wichtigste Maßnahme
beim Eintreffen am
Ort eines Verkehrsunfalls der
Griff zum Smartphone ist.
Damit werden die Unfallstelle
sowie die Unfallbeteiligten
„dokumentiert“ und hierdurch
zugleich in allzu vielen
Fällen die Arbeit der Helfer
kompliziert. Dass Bußgelder
bis zu 5000 Euro fällig sein
können, wenn Einsatzkräfte
durch Gaffer behindert werden,
scheint diese „Reporter“
nicht zu stören.Tatsächlich
sollte das Handy bei
einem Unfall aber vor allem
dazu dienen, um Polizei und
Rettungskräfte zu alarmieren.
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer
scheinen aber auch
unsicher zu sein, wie sie sich
bei einem Unfall verhalten
sollen. Deshalb seien an dieser
Stelle die wichtigsten Vorgaben
zum Absichern einer
Unfallstelle zusammengestellt.
Immerhin tragen diese
Sofortmaßnahmen wesentlich
zur eigenen Sicherheit
sowie der anderer Beteiligter
und des nachfolgenden Verkehrs
bei.
Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer
sollte zunächst
die Warnblinkanlage
eingeschaltet werden, wenn
jemand an einem Unfall beteiligt
ist oder an einen Unfallort
heranfährt. Als Ersthelfer
sollte das Auto dann in
angemessener Entfernung
von der Unfallstelle abgestellt
werden. Anschließend
wird die Warnweste angelegt,
wobei Autofahrer beim
Verlassen des eigenen Fahrzeugs
unbedingt ein wachsames
Auge auf den übrigen
Verkehr haben sollten. Dann
geht es an das Aufstellen des
Warndreiecks.
Dabei kommt es häufig zu
Fehlern, weil Autofahrer die
Vorschriften hierzu nicht parat
haben oder in der Aufregung
der Unfallsituation
falsch agieren. Das rote Dreieck
sollte in der Stadt 50 Meter
und auf Landstraße 100
Meter vor die Gefahrenstelle
postiert werden. Bei dem
schnell fließenden Verkehr
auf der Autobahn empfehlen
sich hierfür 200 bis 400 Meter.
Dabei können die Leitpfosten
als Orientierung dienen,
die auf Autobahnen und
Landstraßen in Deutschland
im Abstand von 50 Metern
aufgestellt sind. Bei Kurven
und Bergkuppen sollte das
erste Warndreieck sicherheitshalber
schon vor der Biegung
oder der Kuppe aufgestellt
werden.
Das Aufstellen des Warndreiecks
ist an Stellen mit
schnell fließendem Verkehr
mit einem höheren Risiko
verbunden. Deshalb sollten
sich Autofahrer hier besonders
vorsichtig verhalten.
Wenn möglich sollten sich
Ersthelfer tunlichst hinter der
Leitplanke des Ortes bleiben,
wo das Warndreieck platziert
werden soll. Das Sicherheitsutensil
wird am besten auch
hinter der Beplankung zusammengesteckt.
Wenn die Unfallstelle abgesichert
ist, müssen Betroffene
eines Verkehrsunfalls so
schnell wie möglich aus dem
Gefahrenbereich geborgen
werden und die erforderliche
Hilfe erhalten: Etwa indem
Verletzte aus einem verunfallten
Fahrzeug befreit, je
nach Situation in die stabile
Seitenlage gebracht werden
oder Motorradfahrern der
Helm abgenommen wird. Um
bis zum Eintreffen von Rettungskräften
keine Zeit zu
verlieren, sollte Betroffene
nicht zögern, Erste Hilfe zu
leisten.
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