Rat & Hilfe im Trauerfall
Friedhofsverwaltungen dürfen sich in familiären Streitfällen nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen. Sind keine
schutzwürdigen Belange der Verstorbenen gefährdet muss die Friedhofsverwaltung gegenüber nahen Verwandten die geforderten
Informationen herausgeben. Foto: Aeternitas e.V.
Angehörige dürfen nicht
ausgeschlossen werden
Nahe Angehörige haben in der Regel Anspruch darauf zu erfahren,
wann und wo die Bestattung verstorbener Familienmitglieder stattfindet.
Angehörige, die eine Teilnahme verhindern möchten, aber
auch Friedhofsverwaltungen müssen dann Auskunft erteilen.
Regelmäßig wünschen Hinterbliebene,
die eine Bestattung
organisieren, andere
Angehörige davon auszuschließen.
Grundsätzlich jedoch
haben Ehepartner, Kinder
und unter Umständen
weitere nahe stehende Verwandte
Verstorbener ein
Recht darauf, an der Bestattung
teilzunehmen. Der daraus
resultierende Auskunftsanspruch
gilt in der Regel nur
dann nicht, wenn eine Teilnahme
bestimmter Personen
den Interessen oder Wünschen
Verstorbener entgegensteht.
Dies ergibt sich
aus einem von Aeternitas e.V.,
der Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
veröffentlichten
Rechtsgutachten.
Problematisch gestaltet es
sich in der Praxis häufig,
einen berechtigten Anspruch
auf Auskunft zeitnah durchzusetzen.
„Eine hierzu von
einem Gericht erlassene
einstweilige Verfügung
kommt mitunter zu spät. Hier
ist Eile geboten“, mahnt der
Aeternitas-Vorsitzende
Christoph Keldenich.
Friedhofsverwaltungen
dürfen sich in familiären
Streitfällen nicht auf eine Art
Auskunftssperre berufen.
Sind keine schutzwürdigen
Belange der Verstorbenen gefährdet,
die zum Beispiel eine
Störung der Totenruhe erwarten
lassen, und steht der
Wille der Verstorbenen dem
nicht entgegen, muss die
Friedhofsverwaltung gegenüber
nahen Verwandten die
geforderten Informationen
herausgeben. Anders ist die
Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen,
die
ihren Auftraggebern Verschwiegenheit
zugesagt haben.
Sie begingen mit der
Herausgabe von Ort und Zeit
eine Pflichtverletzung.
Bestattungen sind im Preis gestiegen
Verbraucherinitiative Bestattungskultur wertet Daten des Statistischen Bundesamtes aus
In den letzten fünf Jahren sind
die Preise für Bestattungen in
Deutschland um insgesamt
mehr als zehn Prozent gestiegen.
Allein 2021 betrug die
Zunahme knapp drei Prozent.
Insbesondere bei
Dienstleistungen rund um die
Bestattung müssen die Bürger
tiefer in die Tasche greifen,
während die Preissteigerungen
bei den Waren moderater
ausfielen.
In den Verbraucherpreisindex
des Statistischen Bundesamtes
fließen unter anderem
auch die Kosten einer Bestattung
ein. Aeternitas e.V., die
Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
hat aus den vorliegenden
Daten für den Zeitraum
zwischen 2016 und 2021
eine Preissteigerung von 10,4
Prozent ermittelt. Der stärkste
Anstieg war dabei im letzten
Jahr mit 2,9 Prozent zu
verzeichnen. Zum Vergleich:
Insgesamt stiegen die Verbraucherpreise
im untersuchten
Zeitraum um 8,6
Prozent, im Jahr 2021 um 3,1
Prozent.
Als Basis der Aeternitas-
Berechnung dienen die Preise
für „Bestattungsleistungen
und Friedhofsgebühr“
(plus 11,2 Prozent) sowie für
„Sarg, Urne, Grabstein oder
andere Begräbnisartikel“
(plus 6,8 Prozent), zwei der
vom Statistischen Bundesamt
erhobenen „Verwendungszwecke
des Individualkonsums“.
Entsprechend
ihrer jeweiligen Gewichtung
im Verbraucherpreisindex,
dem sogenannten Wägungsanteil,
wurde der Wert für die
Bestattungsleistungen und
Friedhofsgebühren mit einem
größeren Anteil berücksichtigt.
Dies entspricht der Praxis.
Dienstleistungen wie zum
Beispiel Überführungen,
Trauerfeiern und die Abwicklung
von Formalitäten sowie
die Friedhofsgebühren machen
einen weitaus umfassenderen
Teil der Bestattungskosten
aus als die verschiedenen
Waren wie Särge
und Urnen.
„Deutlich wird, dass bei der
finanziellen Vorsorge für eine
Bestattung Preissteigerungen
stets einkalkuliert und ein
entsprechender Puffer eingeplant
werden sollte“, rät der
Aeternitas-Vorsitzende
Christoph Keldenich. Wer bereits
vorgesorgt hat, sollte regelmäßig
die entsprechende
Summe prüfen und eventuell
anpassen. So seien die Bestattungswünsche
dauerhaft
abgesichert.
Unter anderem die Preise für Särge und Urnen sind
gestiegen. Foto: Aeternitas e.V.
-Anzeigensonderveröffentlichung-
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Endlichkeit des Lebens
Rechtzeitige Vorsorge entlastet Angehörige
Viele Menschen denken über
ihre eigene Endlichkeit nach
und möchten ihren Angehörigen
schwierige Entscheidungen
abnehmen. Dazu gehört
auch die Frage, wie man
selbst dereinst beigesetzt
werden möchte. Tatsächlich
ist die Bestattungskultur in
Deutschland im Wandel. Dem
Onlineportal Statista zufolge
lag der Anteil der Urnenbestattungen
im Jahr 2020 bei
76 Prozent, nur noch 24 Prozent
waren Sargbestattungen.
Vor zehn Jahren hatte das
Verhältnis noch bei 64 zu 36
Prozent gelegen. Bei besonderen
Bestattungswünschen
kommen auf die Angehörigen
aber oft auch Kosten zu.
Wer zu Lebzeiten eine Vorsorge
für den eigenen Sterbefall
betreibt, entlastet die
Hinterbliebenen doppelt. Sie
müssen die Kosten der Bestattung
nicht tragen und
sind von der Entscheidung
über Form und Ablauf befreit.
djd
Das Nachdenken über die eigene Endlichkeit ist oft
auch ein Anlass, für den Todesfall zu vorzusorgen.
Foto: djd/Algordanza Erinnerungsdiamanten/Getty
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